Pressemitteilung vom 1. März 2024

Neuer Stadtteil Dietenbach:

  • VGH Mannheim bestätigt die aufschiebende Wirkung des NABU-Klageverfahrens – Waldumwandlung wird aber für rechtmäßig gehalten

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Klageverfahren gegen das Regierungspräsidium Freiburg des NABU die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die befristete Waldumwandlungsgenehmigung bestätigt. Bereits im Oktober 2023 hatte das Verwaltungsgericht Freiburg dem Eilantrag des NABU stattgegeben.

Für die Verlegung der Erdgashochdruckleitung müssen insgesamt ca. 3000 m² Baumbestand im Langmattenwald gerodet werden, was das Regierungspräsidium im August 2023 genehmigt hatte.

Der VGH stellt in seiner Entscheidung zunächst mit ausführlicher Begründung fest, dass entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts Freiburg die befristete Waldumwandlung des Regierungspräsidiums rechtmäßig und die gewählte Trasse durch das Langmattenwäldchen rechtlich nicht zu beanstanden ist. Im Eilverfahren überwiege allerdings das Interesse des NABU an einer Aussetzung des Vollzugs, weil für den Bereich des so genannten Landwassergrabens (der hier eigentlich Mundenhofer Graben heißt) nicht sicher feststellbar sei, ob dort ein Arbeitsbereich ebenfalls einer befristeten Waldumwandlungsgenehmigung bedürfe oder nicht. Bei diesem Teilstück handelt es sich um eine Strecke von ca. 8m, die in der den Planungen zugrunde liegenden Waldfunktionenkartierung nicht als Wald gekennzeichnet war und daher gesondert betrachtet worden war.

Die Stadtverwaltung nimmt die Entscheidung des VGH zur Kenntnis und freut sich insbesondere über die gerichtliche Klarstellung, dass die geplante Trassierung unabhängig vom Verfahrenszeitpunkt keinen rechtlichen Bedenken begegnet. Weitere Verfahrensverzögerungen werden durch die Entscheidung nicht erwartet, weil ab dem 1. März und dem 30. September ein Fällverbot gilt. 

Baubürgermeister Martin Haag: „Jetzt haben wir Rechtssicherheit und werden gemeinsam mit dem Leitungsträger terranets BW die weiteren Verfahrensschritte entsprechend der Begründung ausarbeiten. Ich bin mir sicher, dass wir eine Lösung finden, um im April 2025 die Erdgashochdruckleitung an die Bestandsleitung anschließen zu können.“

Die Stadt präferiert eine Trassierung der Erdgashochdruckleitung neben Stadtbahnlinie und begleitendem Geh- und Radweg, weil die Erdgasleitung dann am Westrand der anschließenden Sportflächen liegen würde. Daher ist es aus Sicht der Verwaltung nicht vorteilhaft, die Erdgasleitung, so wie vom NABU gefordert, in einen Bereich zu verlegen, in dem künftig die Sportflächen quer durchschnitten würden.

Bereits Anfang Oktober 2023, vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg, hatten Stadtverwaltung und der Leitungsträger terranets BW gemeinsam erklärt, vorläufig keine Baumfällarbeiten im Langmattenwäldchen durchzuführen. Im übrigen Plangebiet gehen die Arbeiten aber weiter, da dies sonst weitere zeitliche Verzögerungen sowie große finanzielle Auswirkungen auf das Gesamtprojekt hätte.

Veröffentlicht am 01. März 2024