Private Bäume und Sträucher dürfen Verkehr nicht behindern - Grundstückseigentümer haften bei Schäden

Überhängende Äste, ausladende Hecken – das ist vielerorts für Fußgängerinnen, Fahrradfahrer und Autofahrerinnen nicht nur störend, sondern auch gefährlich. Deshalb weist das Garten- und Tiefbauamt (GuT) darauf hin, dass wer ein Grundstück besitzt, Bäume und Sträucher, die den Verkehr behindern könnten, regelmäßig zurückschneiden muss.

Derzeit gehen bei der Stadt zahlreiche Beschwerden über wuchernde Hecken und Bäume ein. Wenn die Pflanzen die Verkehrslage unübersichtlich machen, haften bei Schäden die Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen. Deshalb, so das GuT, müssen sie den Bewuchs so zurückschneiden, dass Straßenlaternen ungehindert scheinen können und Verkehrszeichen und Ampelanlagen gut sichtbar sind.

Jetzt ist die richtige Zeit dafür, denn von Oktober bis Ende Februar sind Rückschnitte im Naturschutzgesetz erlaubt. Ausnahmen gelten in den übrigen Monaten, wenn die Sicherheit des Verkehrs gefährdet wird.

Veröffentlicht am 27. November 2023