Pressemitteilung vom 26. Juni 2023

Auf und ab: Das haben Grundstücke in Freiburg im vergangenen Jahr gekostet

  • Der Gutachterausschuss hat die Bodenrichtwerte vorgestellt

Der Gutachterausschuss hat Mitte Juni die Bodenrichtwerte für die Stadt Freiburg zum 1. Januar 2023 beschlossen. Diese zeigen, wie sich die Quadratmeterwerte von Grundstücken mit Ein- und Zweifamilienhäusern, Geschosswohnungsbau und unbebauten Flächen im Gewerbe sowie in der Land- und Forstwirtschaft entwickelt haben.

„Die Auswertung der getätigten Verkäufe zeigt: Im Segment Wohnen stiegen die Preise im Vergleich zum Vorjahr trotz des russischen Angriffskriegs und der gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen moderat an. Andere Marktsegmente blieben weitgehend konstant“, fasst Bürgermeister Stefan Breiter die Beobachtungen des Marktverhaltens im vergangenen Jahr zusammen.

Im Wohnbauflächensegment sind die Wertveränderungen ganz unterschiedlich. Zum Beispiel stagniert der Wert in einfachen Lagen im Stadtgebiet. Der Wert wächst jedoch um bis zu zehn Prozent im Geschosswohnungsbau in gehobenen Lagen. Gewerbe- und Industriegebiete verzeichneten eine Stagnation der Bodenwerte.

Besonders markant ist die Wertänderung für Geschäftslagen in der Altstadt. Hier sind sowohl moderate Steigerungen als auch teilweise starke Wertrückgänge zu beobachten. Vor allem entlang der West-Achse vom Hauptbahnhof Richtung Innenstadt sinken die Bodenrichtwerte. Das liegt an rückläufigen Mieteinnahmen und gestiegenen Baukosten.

Die Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen haben sich insgesamt nicht verändert. Allerdings sind die Bodenrichtwerte für Gartenland im Stadtgebiet und Weingärten gesunken. Zusätzlich wurden erstmalig Bodenrichtwerte für die Gebiete Höhe in Zähringen, Roßbächle in Munzingen und Ruhbankweg in St. Georgen als Bauerwartungsland ausgewiesen.

Wichtig zu wissen: Bodenrichtwerte sind Durchschnittswerte, die auf der Grundlage von ausgewerteten Kaufverträgen, erhobenen Zinsen, Erträgen und Baukosten ermittelt werden. Sie stellen das Marktgeschehen rückwirkend dar und dienen als Orientierung für den Immobilienmarkt. Individuelle Bodenwerte können je nach Lage und Objekt von den Bodenrichtwerten abweichen.

Auf der städtischen Internetseite gibt es viele Informationen zu den Bodenrichtwerten. Bei spezifischen Fragen helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses weiter.

Veröffentlicht am 26. Juni 2023