Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Aufgrund der Witterungsverhältnisse wachsen Hecken und Sträucher rasant. Wir machen deshalb drauf aufmerksam, dass die Hauseigentümer verpflichtet sind an öffentlichen Straßen, Straßeneinmündungen, Gehwegen ect. Bäume, Sträucher und Hecken so zurückzuschneiden, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

An Straßen dürfen bis zu einer Höhe von 4 Metern Äste nicht in die Fahrbahn ragen. Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 Metern frei bleiben. Der Übergang von 4 Metern auf 4,50 Meter ist anzuschrägen. An Radwegen dürfen bis zu einer Höhe von 2,50 Metern Äste nicht hineinragen.

An Fußwegen dürfen bis zu einer Höhe von 2,30 Metern Äste nicht hineinragen. An Straßeneinmündungen und Kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und Anpfl anzungen stets so niedrig gehalten werden (höchstens 80 cm) , dass eine ausreichende Übersicht für Kraftfahrer gewährleistet ist. Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden. Die Anpfl anzungen sind so zurückzuschneiden, dass das Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden.

Veröffentlicht am 30. Mai 2023