Urteil rechtskräftig

Soziale Erhaltungssatzung im Stühlinger

Mit ihren Milieuschutzsatzungen für ausgewählte Quartiere will die Stadt Freiburg Luxussanierungen verhindern und bezahlbaren Wohnraum erhalten. (Foto: Seeger/Stadt Freiburg)

Die Stadt Freiburg kann für einzelne Quartiere eine Soziale Erhaltungssatzung erlassen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Wohnungen trotz Umbauten für die angestammte Bevölkerung auch weiterhin bezahlbar bleiben. Dafür kann die Stadtverwaltung Modernisierungsmaßnahmen, die über einen zeitgemäßen Standard hinausgehen, in diesem Quartier beschränken um den Anstieg der Mietkosten zu begrenzen.

Wichtig dabei: Das Ziel der Sozialen Erhaltungssatzung ist es nicht, Umbauten und Sanierungen grundlegend zu unterbinden. Instandsetzungsarbeiten und Modernisierungen auf einen zeitgemäßen technischen oder gebietstypischen Standard sind weiterhin möglich. Das gilt auch für energetische Sanierungen. Die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum soll nach Möglichkeit nicht verhindert werden. Vielmehr wird in jedem Einzelfall geprüft, ob bauliche Aufwertungen Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung haben können. Ist dies der Fall, können bestimmte Maßnahmen abgelehnt werden. 

In Freiburg gibt es bereits in verschiedenen Gebieten eine Soziale Erhaltungssatzung. Für den "Imberyweg/Am Mettweg" in St. Georgen ist sie bereits seit 2015 in Kraft, auch weite Teile von Haslach sind inzwischen geschützt, für Teile von Zähringen und Brühl wird derzeit ein Gutachten erstellt. 2020 wurde eine solche Milieuschutzsatzung auch im Stühlinger erlassen. Dagegen hatten mehrere Investoren geklagt, der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte im Januar 2023 die Rechtmäßigkeit der Satzung im Stühlinger und schloss eine Revision gegen das Urteil aus. Gegen diese Nichtzulassung der Revision wurde von zwei Antragstellern Beschwerde eingelegt. Diese Beschwerden hat das Bundesverwaltungsgericht nun zurückgewiesen.

Die Entscheidungen bestätigen das gründliche Vorgehen der Stadt bei der Anwendung eines in Freiburg vollkommen neuen Instruments. Dieses löst zwar nicht unser Wohnungsproblem, leistet aber einen Beitrag zur Erhaltung bezahlbaren Wohnraums. Wir wünschen uns, dass die in den Erhaltungsgebieten tätigen Akteure mit uns frühzeitig in Dialog treten, um gemeinsam die zweifellos vorhandenen Spielräume auszuloten. Wir brauchen kreative und bezahlbare Lösungen auch für die betroffenen Mieterinnen und Mieter.

Baubürgermeister Martin Haag

Veröffentlicht am 16. November 2023
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