Sitzung vom 12. Dezember 2023

Aktuelles aus dem Gemeinderat

Menschen sitzen im Außenbereich einer Gastronomie in der Freiburger Innenstadt
Die Sondernutzungsrichtlinien für die Freiburger Innenstadt wurden überarbeitet (Foto: Seeger/Stadt Freiburg)

Inklusion in städtischen Kitas, die Abgabe von dualen Ausbildungen an Beruflichen Schulen an andere Landkreise, die Wohnungsnotfallhilfe, das Quartier Kleineschholz oder die Sondernutzungsrichtlinien für die Außengastronomie in der Innenstadt  - vielfältig waren die Themen in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Mit 28 öffentlichen Tagesordnungspunkten hatten die Stadträtinnen und -räte einiges zu bewältigen. Wie der Rat entschieden hat, lesen Sie hier.

1 Amtsblatt: Karenzzeit der Fraktionsbeiträge vor Wahlen erhöht

Im Redaktionsstatut des Amtsblattes ist der Zeitraum festgelegt, in dem vor Wahlen die Veröffentlichung von Fraktionsbeiträgen auszusetzen ist. So können die Chancengleichheit und die Neutralitätspflicht der Kommune während Wahlkampfphasen gewährleistet werden. Die Gemeindeordnung sieht seit 2015 für diese „Karenzzeit“ einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten vor. Seit 2016 liegt diese Karenzzeit aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses bei sechs Wochen. Mit Blick auf die Kommunal- und Europawahlen im Juni 2024 empfiehlt das Regierungspräsidium und die Stadtverwaltung, dass die geltende Karenzzeit auf drei Monate erhöht wird, der Gemeinderat folgte einstimmig und ohne Diskussion.

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Abstimmung

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2 Stadt Freiburg: Marke und Corporate Design

Ein einheitliches und durchgängiges internes wie externes Erscheinungsbild der Stadt Freiburg soll entwickelt und umgesetzt werden. Im ersten Schritt liegt der Fokus auf dem visuellen Gesamtauftritt der Stadt. Im zweiten Schritt sollen dann auch die städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe mit einbezogen werden. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand des Projektes ohne Diskussion zur Kenntnis und stimmt der Weiterentwicklung des Logos und damit der Dachmarke „FREIBURG" mehrheitlich zu. 

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3 Inklusionsleistungen in Freiburger Kindertageseinrichtungen

Seit Jahren steigt die Anzahl und Intensität von Inklusionsleistungen in Kindertagesstätten kontinuierlich - die Pandemie und ihre Folgen hat die Situation noch verschärft. Der steigende Bedarf führt vermehrt dazu, dass die Kinder mit inklusiven Ansprüchen nicht immer im erforderlichen Umfang betreut werden können, da nicht genug Fachpersonal vor Ort ist. Aus diesem Grund beauftragten die Fraktionen DIE GRÜNEN, SPD/Kulturliste und JUPI im Februar die Verwaltung, ein Konzept zur Inklusionsbegleitung an Freiburger Kitas zu erstellen. Dieses Konzept mit Eckpunkten zur strukturellen Hilfe in Kitas beinhaltet neben den Zielen auch den rechtlichen Rahmen, die Umsetzungsformen der Inklusion sowie die Vorgaben zur Finanzierung und Bezuschussung. Die Rätinnen und Räte stimmten der Rahmenkonzeption mehrheitlich zu und beschlossen die im Haushalt veranschlagten Mittel in Höhe von 230.000 Euro für die Bezuschussung von Heilpädagog_innen einzusetzen. Auf Antrag der Grünen, SPD/Kulturliste, FDP/BfF und Freiburg Lebenswert werden Stellen in sechs Kitas freier Träger aus drei Planungsräumen bezuschusst. So bekommen auch freie Träger mit kleineren Kitas eine Chance auf zusätzliche Stellenanteile für den Einsatz einer heilpädagogischen Fachkraft. Dem stimmte der Gemeinderat mehrheitlich zu.

Abstimmung

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4 Neue Trägerschaft bei Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

In Freiburg sind die beiden Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (SBBZ GEnt) seit den 1970ern in gemeinsamer Schulträgerschaft zwischen der Stadt und dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Da die Schülerzahlen seit Jahren steigen und die Gebäude nicht mehr ausreichen, plant der Landkreis ein weiteres SBBZ GEnt zu bauen, voraussichtlich in Breisach, Nieder- oder Oberrimsingen. Mit dem Neubau ist dann ein Teil des aktuellen Schulbezirks der bisherigen SBBZ abgedeckt, deshalb ist ein Weiterführen der gemeinsamen Schulträgerschaft von Stadt und Landkreis wie bisher nicht sinnvoll. In Zukunft sollen die Schulen jeweils in alleiniger Trägerschaft der Stadt und des Landkreises geführt werden. Um nach der Fertigstellung des Neubaus eine Durchfahrt der Kinder durch die Stadt zu vermeiden, sollen für alle bestehenden Schulen Bezirke festgelegt werden. So haben die Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung keine unzumutbaren Schulwege. Der Gemeinderat stimmte dem Vorgehen zu.

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5 Regionale Schulentwicklung - abgesetzt

Der Tagesordnungspunkt zur regionalen Schulentwicklung wurde abgsetzt und wird im neuen Jahr erneut in die Gremien eingebracht.

6 Munzingen: Neubau Jugendzentrum und Kindertageseinrichtung

Im gesamten Planungsraum Tuniberg fehlen Kitaplätze und durch das Baugebiet Rossbächle entsteht in Munzingen noch ein zusätzlicher Bedarf - dort gibt es bisher auch kein Ganztagsangebot. Die Familien mit Kindern, die einen ganztägigen Betreuungsbedarf haben, müssen in andere Tuniberggemeinden oder in die Kernstadt ausweichen. Außerdem gibt es in Munzingen bisher auch kein bedarfsgerechtes Angebot an Räumlichkeiten für Jugendliche. Um das zu ändern und genug Kitaplätze anbieten zu können, sollen nun auf einem städtischen Grundstück eine Kindertageseinrichtung und ein Jugendzentrum entstehen. Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben des Neubaus mehrheitlich zu und beauftragte die Stadt, eine Entwurfsplanung sowie Kostenaufstellung für eine viergruppige Kindertageseinrichtung und ein Jugendzentrum zu erstellen.

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7 Städtebauliche Entwicklung der Sinti-Siedlung in Weingarten

Nach zahlreichen Gesprächen mit der Stadt und unter Beteiligung der Freiburger Stadtbau, der Quartiersarbeit und dem Bürgerverein Weingarten haben die Bewohner_innen des Ahornweges sowie der Sinti-Verein dem Abbruch der Häuser im Ahornweg und einem Umzug zugestimmt. Dem Wunsch nach einer Vereinbarung zwischen den Beteiligten wurde seitens der Stadt und der FSB nachgegeben und so konnte eine Kooperationsvereinbarung mit dem Sinti-Verein ausgehandelt werden. Der Gemeinderat nahm den aktuellen Stand zur Kenntnis.

8 Aktueller Stand in der Wohnungsnotfallhilfe

Momentan steigt die Zahl der Personen, die in der Wohnungsnotfallhilfe sind. Grund dafür ist vor allem der fehlende Wohnraum, etwa von Kleinstwohnungen. Auch an Plätzen in Wohnheimen oder in der Notübernachtung mangelt es. Bis März 2024 wird die Wohnungsnotfallhilfe voraussichtlich einen zusätzlichen Bedarf von 220 Plätzen haben, neben den bereits vorhandenen 586 Plätzen. Um Abhilfe zu schaffen, wird ab Januar das Hotel Schiller angemietet; dort sollen Menschen untergebracht werden, die auch in einer Wohnung leben können. Dafür werden zwei Küchen eingebaut, im März soll das ehemalige Hotel dann bezugsfertig sein. Außerdem wurde mit der Freiburger Stadtbau vereinbart, dass sie ein Kontingent von zehn Prozent aller jährlich frei werdenden Wohnungen zur Versorgung von wohnungslosen Haushalten zur Verfügung stellt. Letztendlich, so das Fazit des im Gemeinderat vorgestellten Berichts des Sozialamts, sei es aber Aufgabe der gesamtstädtischen sozialen Stadtplanung, den Bestand an verfüg- und bezahlbarem Wohnraum zu erhöhen.

Den interfraktionellen Antrag der Fraktionen SPD/Kulturliste, JUPI, FW, FDP/BfF, CDU, Eine Stadt für Alle und B90/ Die Grünen, ein Grundstück auszuschreiben, um möglichst viele Kleinstwohnungen für bisher wohnungslose Menschen zu realisieren, hat die Verwaltung übernommen. Außerdem sagte die Verwaltung zu, im Frühjahr zu berichten, wieviele Kleinstwohnungen die Stadtbau in den kommenden Jahren im Rahmen ihrer Wohnungsbauoffensiv bauen kann.

9 Jobcenter Freiburg: Ombudsstelle wird eingerichtet

Eine Ombudsstelle vermittelt zwischen Ratsuchenden und dem Jobcenter, moderiert in Konfliktsituationen und begleitet auf Wunsch Termine beim Jobcenter. Die ehrenamtlichen Ombudspersonen erklären außerdem die Hintergründe von Handlungen und Entscheidungen des Jobcenters und klären die Rahmenbedingungen des Bürgergeldgesetzes und des weiteren Vorgehens im jeweiligen Fall bei Fragen auf. Eine solche Ombudsstelle soll nun beim Jobcenter Freiburg neu geschaffen werden. 

Einen passenden Raum gibt es im Zentrum für Engagement am Schwabentorring 2. Mietkosten entstehen dort nicht, jedoch werden einmalige Kosten in Höhe von rund 4.900 Euro für die Ersteinrichtung kalkuliert sowie laufende Kosten in Höhe von rund 5.300 Euro pro Jahr. Die Umsetzung der Ombudsstelle und deren Mittelbereitstellung erfolgt ab 2025 vorbehaltlich der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2025/26. Die Rätinnen und Räte nahmen das Konzept zur Einrichtung einer solchen Stelle beim Jobcenter zur Kenntnis und stimmen einstimmig zu, dass die ehrenamtlichen Ombudspersonen eine Aufwandsentschädigung von 200 Euro pro Monat erhalten. Der Rat beruft außerdem ab Jahresbeginn 2024 für drei Jahre zwei Menschen zu ehrenamtlichen Ombudspersonen: Franz Welsch, Diplom-Sozialarbeiter und pensionierter kommunaler Mitarbeiter des Jobcenters Freiburg, sowie die freiberufliche Journalistin Ute Aschendorf, die bis 2019 ehrenamtlich in der Erwerbslosenberatung von Verdi tätig war.

Abstimmung

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10 Gesamtkonzept für den Stühlinger Kirchplatz

Die Verwaltung hat einen ersten Zwischenbericht für das vom Gemeinderat geforderte „sozio-kulturelle und integrative Gesamtkonzept für den Stühlinger Kirchplatz“ vorgelegt. Beantragt hatte das im März dieses Jahres die Fraktionsgemeinschaft Eine Stadt für alle; dabei sollten die verschiedenen Nutzungsbedarfe, die Anliegen der angrenzenden Schulen sowie die Interessen der Anwohnenden berücksichtig werden.

In ihrem Bericht geht die Verwaltung auf die Arbeit der Vereine Capoa und „Schwere(s)los!“ ein. Capoa ist ein Netzwerk von Menschen aus Afrika, das unter anderem versucht, jungen geflüchtete Afrikaner auf dem Stühlinger Kirchplatz in Ausbildung und Arbeit zu bringen. „Schwere(s)los!“ möchte auf dem Platz einen Kulturkiosk als Ort der Begegnung errichten. Die Stadt wiederum hat die Öffnungszeiten der öffentlichen Toilettenanlage - zunächst für eine zwölfmonatige Pilotphase - ausgeweitet, um die Platzqualität zu verbessern. Auch Sitzmöglichkeiten sollen dazu beitragen - wie sie aussehen können, wird derzeit von den zuständigen Ämtern geprüft. Seit zwei Jahren läuft außerdem die Aktion "Belebung Stühlinger Kirchplatz": ein Veranstaltungsformat, das den Platz tagsüber beleben soll. Zur Aktion gehörten bislang rund 15 Veranstaltungen, darunter die Silent Disco, ein Fußballturnier oder ein Kleidertausch.

Die Verwaltung resümiert: Bei der Entwicklung des Gesamtkonzepts müssen viele Akteurinnen und Akteure berücksichtigt und beteiligt werden: Bürgerinnen und Bürger, Platznutzende und der Bürgerverein, aber auch Institutionen, Anwohnende, die Kommunale Kriminalprävention, die Polizei, Veranstalter und die Verwaltung. Deren Ziel ist es, das Gesamtkonzept dem Gemeinderat im kommenden im kommenden Jahr zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht dazu zur Kenntnis.

Die Fraktionen SPD/Kulturliste, JUPI, Eine Stadt für Alle und B90/ Die Grünen wollen von der Verwaltung, dass sich die auf dem Stühlinger Kirchplatz aufhaltenden Geflüchteten und Obdachlosen mit einem geeigneten Beteiligungsformat in die Diskussion, um ein sozio-kulturelles und integratives Gesamtkonzept, miteinbringen können. Die Verwaltung sagte das zu.

11 2. Finanzbericht 2023

Nach dem Beschluss des Haushaltsplans 2023/24 im Mai wurde der Gemeinderat zuletzt Ende Juli über die Finanzlage der Stadt informiert. Beim nun zweiten Finanzbericht wird deutlich, dass die Planung des Haushalts von den Auswirkungen vielfältiger globaler Entwicklungen geprägt ist. Die damit verbundenen Ungewissheiten stellen derzeit jede Haushaltsplanung und daher auch den Doppelhaushalt der Stadt unter einen gewissen Vorbehalt. Trotzdem ist die Entwicklung des Jahres 2023 positiv: Die Gewerbesteuer lässt ein neues Rekordergebnis erwarten. Auf Basis der aktuellen Prognosen heißt das aber nur, dass die ursprünglich geplante Aufnahme von Krediten geringer ausfällt. Alle Zahlen des Finanzberichts gibt es aufgeschlüsselt in der  

12 Mittelfristige Finanzplanung von 2023 bis 2027

Im Rahmen der Haushaltsverabschiedung des Doppelhaushaltes 23/24 hat der Gemeinderat neben dem Haushaltsplan auch die mittelfristige Finanzplanung 2022 bis 2027 beschlossen. Die Finanzplanung ist grundsätzlich jährlich fortzuschreiben, sie ist eine Vorausschau und richtet den Blick in die Zukunft mit der Funktion, den nächsten Doppelhaushalt vorzubereiten sowie die Entwicklungen und Herausforderungen in künftigen Jahren sichtbar zu machen. Sie ist jedoch keine verbindliche Festlegung für künftige Haushalte. Ziel der Finanzplanung 2025 bis 2027 ist es, die Kreditaufnahmen kontinuierlich abzusenken. In der fortgeschriebenen Finanzplanung ist eine maximale Nettokreditaufnahme von 40 Millionen Euro im Jahr 2025, 35 Millionen Euro in 2026 und 30 Millionen Euro in 2027 berücksichtigt. Der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung stimmte der Gemeinderat mehrheitlich zu.

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13 Innenstadt: Neue Sondernutzungsrichtlinien

Der Gemeinderat hat neue Sondernutzungsrichtlinien für die Innenstadt beschlossen. Während der Corona-Pandemie hatte die Stadt für Gastronomie und Einzelhandel Ausnahmen zugelassen: etwa Freisitzflächen auf Parkplätzen oder Verkaufsaktionen im öffentlichen Straßenraum. Bevor diese Ausnahmen auslaufen, hat die Verwaltung jetzt neue Richtlinien vorgelegt mit dem Ziel, Akteurinnen und Akteuren in der Innenstadt Freiräume zu geben, um den öffentlichen Raum möglichst vielfältig und flexibel zu nutzen.

So wurden die temporären Regelungen für Freisitzflächen dauerhaft übernommen, ebenso die Aktionen im Straßenraum. Auf dem Münster, Rathaus- und Augustinerplatz sowie auf dem Kartoffelmarkt und Unterlinden werden Beschränkungen für die Außengastronomie gelockert – allerdings muss ein Abstand zu öffentlichen Brunnen und Kunstwerken bewahrt werden, um eine nicht kommerzielle Nutzung der Plätze weiterhin zu ermöglichen. Auf dem Münsterplatz werden auch künftig Veranstaltungen mit überregionalem Charakter wie die Münsterplatzkonzerte im vergangenen Sommer ermöglicht. Gleichzeitig sind in den Richtlinien Kriterien für die Barrierefreiheit enthalten. So dürfen etwa Sondernutzungen grundsätzlich nicht auf Stellen mit abgesenktem Bordstein oder auf Blindenleitsystemen stehen. Den neuen Sondernutzungsrichtlinien stimmte der Gemeinderat abschließend einstimmig zu, hatte aber zuvor zahlreiche Veränderungen an den Richtlinien beantragt, denen die Mehrheit des Rats folgte.

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14 Stadionverordnung hat sich bewährt

Zwei Jahre nach der Eröffnung des neuen Stadions am Wolfswinkel hat die Verwaltung jetzt eine Auswertung der Stadionverordnung vorgelegt. Die Rückmeldungen von Stadtverwaltung, Sportclub, den organisierten Fans, der Polizei und der Universität sind überwiegend positiv. Lediglich seitens der Fangruppierungen wird beklagt, dass das Zaunbesteigen anders als in anderen Stadien in Freiburg stark sanktioniert würde, vor allem im Gästebereich. Die Polizei hingegen argumentiert, dass das Hinaufklettern an Zäunen ein Sicherheitsrisiko darstelle, bislang aber ohnehin nur bei längerer Missachtung geahndet werde. Einigkeit bestand darin, den Wolfsbuck aus der Stadionverordnung auszunehmen, da er vor und nach den Spielen für die Besuchenden quasi keine Rolle spielt. So hat es der Gemeinderat nach kurzer Aussprache einstimmig beschlossen. Alle übrigen Bestimmungen gelten unverändert weiter.

In einem Änderungsantrag fordern SPD/Kulturliste, JUPI, Eine Stadt für Alle und Freiburg Lebenswert, dass das Besteigen des Zauns keine Ordnungswidrigkeit mehr sein soll bzw. eine Regelung gefunden werden muss, die fantypisches Handeln wie das Besteigen der Zäune zum Beispiel zur Anbringung von Zaunfahnen toleriert. Bis zur Umsetzung soll von Bußgeldbescheiden für die Zaunbesteigung abgesehen werden. Außerdem fordern sie, dass die Stadionverordnung nach zwei Jahren erneut evaluiert wird. Dem stimmte der Gemeinderat mehrheitlich zu. Die Verwaltung wird zur nächsten Evaluierung der Stadionordnung die Änderungen vorbereiten und zur Abstimmung stellen.

Die Fraktionen SPD/Kulturliste, JUPI, FDP/BfF, Eine Stadt für Alle und Freiburg Lebenswert fordern, dass die Verwaltung, im Rahmen der anstehenden Umbauarbeiten am Mooswaldstadion, mit dem Sportclub Freiburg e.V. Verhandlungen aufnimmt. Das Ziel: Es sollen Toilettenanlagen im Umfeld des Stadions, vor allem im Bereich der Straßenbahnhaltestelle „Europapark Stadion“, errichtet werden. Die Kostenübernahme soll beim SC Freiburg liegen. Bis zur möglichen Umsetzung sollen an Spieltagen in Absprache mit dem SC Freiburg mobile Toiletten aufgestellt werden. Die Verwaltung sagte zu in Verhandlungen zu gehen.

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15 / 16 Bebauungsplan und Flächennutzungsplan zu Kleineschholz

Noch im Dezember wird mit dem ersten Spatenstich das gemischt genutzte Quartier Kleineschholz im Stühlinger konkret. Dann rollen Bagger, Kanäle werden verlegt und eine neue Quartiersstraße entsteht. Vorab musste der Rat das Baurecht beschließen sowie die Änderung des Flächennutzungplans. Der einstimmig beschlossene Bebauungsplan legt die Einzelheiten des urbanen Modellquartiers fest. Es entstehen rund 500 Wohnungen in Gebäuden mit vier bis acht Stockwerken vielfältige, flexible Wohnformen und quartiersbezogenen gewerblichen Nutzungen ermöglicht. Auch zwei Kitas sind eingeplant. Ein zentraler Platz als Treffpunkt belebt das Quartier und bietet in den Erdgeschosszonen Raum für Cafés, kleine Geschäfte und einen kleinen Supermarkt. Das Wohnquartier wird direkt in den neu vergrößerten Eschholzpark übergehen. Der Freiraum erstreckt sich künftig über die Stadtbahnlinie hinweg nach Norden und bildet dort einen zweiten Abschnitt des Parks.

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17 Quartier 'Kleineschholz' kann wie geplant vermarktet werden

Das neue Quartier Kleineschholz steht kurz vor dem Start: Noch vor Ende des Jahres beginnt die Erschließung des Baugebietes. Neben dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan hat der Rat nun auch das Vermarktungskonzept für die Grundstücke beschlossen. Damit sind die wichtigsten Meilensteine für das innovative und innenstadtnahe Quartier erreicht: Die Grundstücke können vergeben und erste Gebäude Ende 2025 errichtet werden. Kleineschholz soll ausschließlich mit gemeinwohlorientierten Akteuren verwirklicht werden. Deshalb kann sich nur bewerben, wer die Grundstücke langfristig im Bestand hält und in dessen Philosophie die Förderung des Gemeinwohls im Vordergrund steht. Das gilt beispielsweise für (Klein-)Genossenschaften, mieterorientierte Akteure wie das Mietshäusersyndikat, kirchliche oder staatliche Wohnungsunternehmen oder die Freiburger Stadtbau. Die weiteren Ziele für Kleineschholz sind vielfältig: Innovativer, bezahlbarer und mietpreisgebundener Wohnraum; Klima- und Umweltfreundlichkeit; Inklusion und Teilhabe; ein Quartier der kurzen Wege; eine gute und werthaltige architektonische Gestaltung der Gebäude und Freiflächen; gemeinschaftliche Grün- und Freiräume. Das Vermarktungskonzept sieht vor, die Zuschläge für die Grundstücke nicht nach einem starrem Punkte-Verfahren zu erteilen, sondern die Projekte mit einer beschreibenden Bewertung im Rahmen einer offenen Konzeptvergabe auszuwählen. Die Vergabe der Grundstücke beginnt mit der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen begleitet von einer öffentlichen Informationsveranstaltung voraussichtlich im März 2024.

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18 Bebauungsplan: "Hinter den Gärten"

Mit großer Mehrheit und ohne weitere Aussprache hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Hinter den Gärten“ in Tiengen beschlossen. Damit endet eine lange Vorgeschichte für die bereits im 2006 beschlossenen Flächennutzungsplan enthaltene, 6,2 Hektar große Fläche. Rund 350 Wohneinheiten, davon 100 geförderte, sollen Raum für etwa 800 Menschen bieten. Dank der überwiegend drei- bis viergeschossigen Bauweise besticht das neue Quartier am südwestlichen Ortsrand durch seinen hohen Grünanteil. Das große Baugebiet schafft nicht nur den stadtweit dringend benötigten Wohnraum, sondern wird auch dafür sorgen, dass die Versorgungsinfrastruktur in der Ortschaft besser ausgelastet wird.

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19 Wohnen auf dem ehemaligen Baumarktgelände in St. Georgen

Der ehemalige OBI-Markt an der Basler Landstraße in St. Georgen steht seit mehreren Jahren leer. Nun soll das Gebäude einem fünfgeschossigen Neubau weichen, mit bis zu 180 Wohneinheiten für Familien, Studierende und Senioren. Das Untergeschoss soll weiterhin gewerblich genutzt werden. Dazu müssen sowohl der Bebauungsplan als auch der Flächennutzungsplan 2020 geändert werden, die auf diesem Gelände bislang keine Wohnbebauung vorsahen. Dem stimmte der Rat mehrheitlich zu.

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20 Urlaub im Schlossresort Ebnet

Auf dem Schlossgelände in Ebnet sollen Ferienwohnungen entstehen. Dafür soll das Ensemble aus Schloss mit Nebengebäuden, Park und Wiesen um zwei Neubauten und einen Parkplatz erweitert werden. Neben Ferienwohnungen werden in den neuen Gebäuden auch Wohnungen für Mitarbeitende untergebracht. Im historischen Teil soll es Gastronomie und Veranstaltungen geben, Teile des Schlosses werden zu Praxen und Büros umgebaut. Mit den Gewinnen aus Vermietung und Pacht will die Eigentümerfamilie das denkmalgeschützte Schloss sanieren und seinen Erhalt langfristig sichern. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum neuen Nutzungskonzept stimmte der Rat mehrheitlich und ohne Diskussion zu.

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21 Bebauungsplan soll Hang in der Immentalstraße freihalten

Ohne Diskussion und einstimmig beschlossen hat der Rat, einen Bebauungsplan für die „Südlich Immentalstraße“ in Herdern aufzustellen. Gleichzeitig hat er eine Veränderungssperre für das Gebiet erlassen, die es ermöglicht, Bauanträge abzulehnen bzw. zurückzustellen. Ziel des Stadtplanungsamtes ist es, die grüne Hangzone entlang des öffentlichen Fußwegs nicht zuletzt auch aus klimatischen Gründen weiterhin freizuhalten und Baufenster vorzugeben, die zu einer maßvollen, gut in die Landschaft integrierten Bebauung führen.

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22 Eigenbetrieb Stadtentwässerung ändert Wirtschaftsplan und kündigt Vertrag

Ohne Diskussion und einstimmig genehmigt hat der Rat einen Nachtrag des Eigenbetriebs Stadtentwässerung (ESE) zum Wirtschaftsplan 2024 und zugestimmt, den Betriebsführungsvertrag mit der badenovaNETZE GmbH zum Ende des Jahres 2024 zu kündigen. Die Investitionen in den Jahren 2023 und 2024 bleiben bei insgesamt 26 Millionen Euro, allerdings verschieben sich rund 4 Millionen Euro von 2023 auf 2024. Das Geld steckt der ESE vor allem in die Abwasserkanäle der Stadt, die teilweise saniert, renoviert und in Dietenbach oder Zinklern ganz neu gebaut werden müssen. Die Kündigung des Vertrags mit der Badenova-Tochter hat formale Gründe; wie es 2025 hier weitergeht, entscheidet der Gemeinderat im kommenden Jahr.

Abstimmung

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23 Städtebauliche Sanierungsverfahren: Mehr Fördergelder für 2024

Für die vier aktuell laufenden städtebaulichen Sanierungsverfahren Sulzburger Straße, Knopfhäusle-Siedlung, Breisacher Hof und Betzenhausen-Bischofslinde hat der Gemeinderat einstimmig und ohne Diskussion die Anträge zur Aufstockung der Fördermittel genehmigt. 60 Prozent der Kosten werden von Bund und Land getragen, 40 Prozent kommen als Eigenanteil von der Stadt. Konkret sind das für die genannten vier Projekte sowie das bereits ausfinanzierte Projekt Haslach-Südost insgesamt rund 31 Millionen Euro städtischer Eigenanteil und 46,6 Millionen Euro Landes- und Bundeszuschuss bei einem Gesamtvolumen von 77,6 Millionen Euro.

Abstimmung

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24 Neues Eisstadion könnte privat gebaut werden

Zur Kenntnis genommen haben die Rät_innen den Stand in Sachen Eisstadion. Die Gespräche zwischen Stadt und Verein laufen, nach wie vor ist das Ziel, bis Ende kommenden Jahres ein Konzept und eine Vereinbarung über Bau und Betrieb eines neuen Stadions zu haben. Geprüft wird nun auch eine Variante, in der die neue Halle privatwirtschaftlich gebaut werden soll. Gleichzeitig geht die provisorische Ertüchtigung der bisherigen Halle weiter mit dem Ziel, diese bis mindestens zum Jahr 2029 weiterverwenden zu können. Dazu gehört auch der Einbau einer „beweglichen“ Bande, die spätestens ab der Saison 2025/2026 gebraucht wird. Die Kosten hierfür schätzt die Verwaltung auf 850.000 Euro.

25 Vom Industriegebiet Hochdorf ohne Umweg auf die A5

Einstimmig beschlossen hat der Rat die Informationen zum Ausbau der Bebelstraße mit Anschluss an den Autobahnzubringer Nord (B294). Ziel ist es, den Anschluss zu realisieren, bevor in Hochdorf die Arbeiten für das 3. und 4. Gleis der Rheintalbahn beginnen. Denn dann soll eine bisher genutzte Bahnunterführung für Lkws nicht mehr vollumfänglich zur Verfügung stehen, da die Durchfahrtshöhe reduziert wird. Die Ortschaft Hochdorf befürchtet dann mehr Durchgangsverkehr von LKWs. Die Verwaltung will Ende 2024 einen Vorschlag mit dem weiteren Vorgehen in die gemeinderätlichen Gremien einbringen.

Abstimmung

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26 Stadttunnel schafft Platz an der Dreisam

Zur Kenntnis genommen hat der Rat eine Infovorlage zum Stadttunnel. Dieser bietet die Chance, die Innenstadt entlang der Dreisam vom Verkehr zu entlasten. Autos und LKWs auf der heutigen B31 könnten zum Großteil unter der Erde verschwinden. An der Dreisam kann ein attraktiver neuer Stadtraum entstehen. Der Stadttunnel verlängert den bestehenden Schützenalleetunnel: Zwei separate Tunnelröhren verlagern den Durchgangsverkehr bis westlich der Kronenbrücke. Das Tunnelprojekt wird vom Bund finanziert und gebaut und soll künftig als Autobahn ausgewiesen werden. Die Oberflächengestaltung dagegen ist Sache der Stadt Freiburg.

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27 Parken wird ab Februar rund 10 Prozent teurer

Mehrheitlich zugestimmt hat der Rat, die Parkgebühren ab Februar erneut um zehn Prozent zu erhöhen. Bereits im Jahr 2019 hat der Gemeinderat festgelegt, die Gebühren turnusmäßig alle zwei Jahre entsprechend zu erhöhen. In den verschiedenen Parkzonen kostet eine Stunde dann zwischen 3,80 Euro im Zentrum und 1,60 Euro in Randlagen. Damit gehört Freiburg zu den baden-württembergischen Großstädten mit relativ hohen Parkgebühren. Stuttgart (4,60 Euro pro Stunde) und Karlsruhe (4 Euro) verlangen in der Innenstadt mehr, Mannheim (3,60 Euro), Heidelberg (3 Euro) und Ulm (2,50 Euro) weniger.

Abstimmung

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28 und 28.1 Neuer Stadtteil Dietenbach: Optionsvertrag für Baublock 1.11

Mehrheitlich beschlossen hat der Gemeinderat Vereinbarungen, mit denen die zukünftigen Grundstücke im Dietenbach-Baufeld 1.11 zwei Gruppen von Eigentümer_innen angeboten werden, die entsprechend Ziffer 23a des Optionsvertrags mit der Entwicklungsmaßnahme Dietenbach GmbH vertraglich vereinbart hatten, von der Option zurückzutreten und eine eigenständige Abwendungsvereinbarung mit der Stadt abzuschließen.

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Veröffentlicht am 13. Dezember 2023