Bekanntgaben

Antrag der Gisinger Wohn- und Gewerbebau GmbH auf Bauen im Grundwasser und bauzeitliche Grundwasserhaltung mit Einleitung in den Mühlbach im Rahmen des Bauvorhabens Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, Am Mühlbach 15 in Freiburg

Während der Bauarbeiten muss eine Grundwasserhaltung, also Absenkung des Grundwassers, vorgenommen werden. Die Grundwasserhaltung findet voraussichtlich im April und Mai für neun Wochen statt. Das abgepumpte Grundwasser von voraussichtlich maximal 102.362 m² wird in den Mühlbach abgeleitet. 

Aufgrund der Wassermenge ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Die Vorprüfung hat ergeben, dass keine relevanten Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind und daher eine förmliche UVP nach dem UVPG nicht durchgeführt werden muss.

Umweltschutzamt
Stadt Freiburg i.Br.

Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung

Das Regierungspräsidium Freiburg hat der Performance Polyamides GmbH, Engesserstraße 8, 79108 Freiburg i. Br., für diesen Standort eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Erhöhung der Kapazität der Herstellung von Polyamid 6.6 Granulat um 36% erteilt. In diesem Zusammenhang erfolgt gemäß § 10 Abs. 7, 8 und 8a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) folgende Bekanntmachung:

I. Genehmigungsbescheid
Der Genehmigungsbescheid wird auf den nachfolgenden Seiten bekannt gemacht.
II. BVT-Merkblätter (Merkblätter über die Besten Verfügbaren Techniken)

Nachstehend werden die für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblätter bezeichnet:

  • Die Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) in Bezug auf einheitliche Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche (bekannt gegeben unter dem Az.: C(2022)8788 am 06. Dezember 2022)
  • Die Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) in Bezug auf eine einheitliche Abwasser-/ Abgasbehandlung und einheitliche Abwasser-/Abgasmanagementsysteme in der Chemiebranche (bekannt gegeben unter dem Az.: C(2016) 3127 am 30. Mai 2016)

Hinweise:
Der Bescheid enthält unter Ziff. 3 Inhaltsbestimmungen und unter Ziff. 4 Nebenbestimmungen. Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides liegt

von Montag, den 04.03.2024, bis einschließlich Montag, den 18.03.2024,

beim Regierungspräsidium Freiburg, Schwendistraße 12, Eingangsbereich, 79102 Freiburg und in der Stadt Freiburg, Bürgerberatung im Alten Rathaus - Eingangsbereich -, Standort Rathausplatz 2-4, 79098 Freiburg, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Gegenüber den Beteiligten, denen diese Entscheidung zugestellt wird, hat die Auslegung keinen Einfluss auf den Lauf der Rechtsbehelfsfrist. Gegenüber den übrigen Betroffenen gilt diese Entscheidung mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Freiburg, den 01.03.2024
Regierungspräsidium Freiburg

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Kontakt

Umweltschutzamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-6101 Sekretariat
Fax 0761 201-6199