Winterdienst in Freiburg

Ein Fahrzeug räumt Schnee auf dem Münsterplatz bei Dunkelheit

Für den Winterdienst ist die Stadt Freiburg verantwortlich. Diese Aufgabe teilen sich die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg (ASF GmbH) für die Straßen und Radwege und das Garten- und Tiefbauamt (GuT) für die Grünanlagen. Um die Haltestellen und die jeweiligen Zugänge kümmert sich die VAG.

Das GuT und das Forstamt werden bei Noteinsätzen, wie starkem Schneefall, Eisglätte oder zur Schneeabfuhr ihr Personal zur Verfügung stellen. Nach einem festgelegten Plan räumt die ASF die öffentlichen Straßen mit einer Gesamtlänge von 628 Kilometern, das GuT sorgt für passierbare Wege im Bereich von Grün- und Parkanlagen. Für das Räumen der zentralen Radwege mit knapp 90 Kilometer Länge ist ebenfalls die ASF verantwortlich.

Räum- und Streuplan der Straßen

Räum- und Streuplan der Fahrradwege

Den Räum- und Streuplan im Geoportal aufrufen

Weitere Infos zum Winterdienst in Freiburg wie den Räum- und Streuplan als PDF-Datei finden Sie unter abfallwirtschaft-freiburg.de

Der maschinelle Winterdienst beginnt um 4 Uhr und endet um 22 Uhr, der manuelle Einsatz fängt um 5 Uhr an und endet bei GuT um 12 Uhr, bei der ASF um 22 Uhr.

Um kürzere Umlaufzeiten zu erhalten, wurden die bisherigen 17 Streubezirke auf 20 Bezirke erweitert. Die Einteilung in drei Kategorien wurde beibehalten: Kategorie I (Hauptverkehrsstraßen, Bus- und Straßenbahnlinien, Bergstraßen sowie wichtige Rad- und Fußwege) und die Kategorie II (Nebenstraßen mit starkem Durchgangsverkehr) werden zuerst geräumt. Neu ist, dass, bevor die Straßen der Kategorie III (Nebenstraßen und Wohnstraßen mit geringer Verkehrsbelastung) gestreut werden, geprüft wird, ob in den Kategorien I und II nachgeräumt und nachgestreut werden muss.

Kürzere Umlaufzeiten bedeuten, dass Straßen innerhalb von drei Stunden und Radwege innerhalb von sechs Stunden nachgeräumt werden.

Bei den Radwegen wurden neue Radwegeverbindungen in den Streuplan aufgenommen:

  • Radweg entlang der Basler Straße Nordseite bis Reiterstraße
  • Dreisamuferradweg von Ebneter Brücke bis Gemarkungsgrenze Kirchzarten
  • L133/alte B31 bis Gemarkungsgrenze Kirchzarten
  • Lückenschlüsse entlang der Güterbahn
  • Radweg Stuttgarter Straße

Stattdessen werden kleinere Radwege aus dem Winterdienst herausgenommen:

  • Kappler Straße
  • Waldseestraße

Räum- und Streupflicht für Anlieger

Anlieger an den öffentlichen Straßen der Stadt müssen ihrer Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen nachkommen. Dies ist im Interesse der Verkehrssicherheit für Fußgänger und zum eigenen Schutz vor Schadensersatzforderungen zwingend erforderlich. Die Räum- und Streupflicht gilt auch in verkehrsberuhigten Bereichen und für gemeinsame Geh- und Radwege.

Ausgenommen hiervon sind lediglich die Innenstadtbereiche, in denen Gehwegreinigungsgebühren erhoben und durch Dritte die Gehwegreinigung und der Winterdienst durchgeführt werden.

Details dazu stehen in der Gehwegreinigungssatzung (182,5 KB)