30. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „ehemaliger OBI-Standort Basler Landstraße“

Die 30. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „ehemaliger OBI-Standort Basler Landstraße“ wurde am 03.07.2025 vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt.

Am 26.07.2025 wurde die Erteilung der Genehmigung öffentlich bekannt gemacht. Die 30. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „ehemaliger OBI-Standort Basler Landstraße“ ist damit wirksam.  

Mit der 30. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 sollen die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale genutzt werden. Vor diesem Hintergrund wird die Fläche des ehemaligen OBI-Standorts nördlich der Basler Landstraße entwickelt. Vorgesehen ist eine gemischte Baufläche, die künftig Wohnen und zugleich weiterhin gewerbliche Nutzungen ermöglicht. Aufgrund des baulichen Zustands des ehemaligen Baumarkts ist vorgesehen, das Bestandsgebäude abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Dieser sieht eine gewerblich genutzte Erdgeschosszone vor sowie darauf aufbauend fünf Wohngeschosse.

Die Beschlussvorlage G-25/074 der 30. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „ehemaliger OBI-Standort Basler Landstraße“ mit ihren Anlagen enthält

  • das Plangebiet (Anlage 1)
  • die Begründung (Anlage 2)
  • den Umweltbericht (Anlage 3) sowie
  • die Übersicht über den Umgang mit den während der förmlichen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 4).

Weitere Informationen finden Sie in der zusammenfassenden Erklärung (67,3 KB).

Kontakt

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Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon +49 761 2014101
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Telefon +49 761 2014390
Fax +49 761 2014399

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