Neuaufstellung Landschaftsplan 2040

Wald, Hügel, und Siedlung aus der Luft fotografiert
Panoramablick Wiehre (Foto: Stadt Freiburg)

Der Landschaftsplan wird derzeit als der zentrale Fachplan des Naturschutzes erarbeitet. Mit dem Landschaftsplan 2040 wird die zukünftige Entwicklung von Natur und Landschaft im Freiburger Stadtgebiet neu gedacht und festgelegt. Zu „Natur und Landschaft“ zählen beispielsweise Naturschutzgebiete wie das Freiburger Rieselfeld, öffentliche Freiräume wie der Seepark mit dem Flückigersee sowie wichtige Biotopverbindungen wie die Dreisam mit ihren Uferbereichen.

Warum eine Neuaufstellung?

Eine neue Erarbeitung des Plans ist notwendig, weil Natur und Freiräume in Freiburg aufgrund der dynamischen Siedlungsentwicklung unter Druck stehen. Der Plan greift u. a. die Themen Aufwertung und Verbesserung von Freiräumen zur Naherholung, Anpassung von Grünflächen an den Klimawandel sowie die Sicherung der Biodiversität auf.

Was stellt der Landschaftsplan dar?

Der Landschaftsplan bündelt die grünen Fachthemen Freiburgs in einem Planwerk, u. a. den Perspektivplan 2030, die Klimaanpassungskonzepte Hitze und Regenwasser, den Biodiversitäts-Check urbaner und suburbaner Freiräume, die Fachbeiträge zum Stadt- und Landschaftsbild sowie den Fachbeitrag Naturschutz. Die konkreten Aufgaben und Inhalte von Landschaftsplänen ergeben sich nach § 9 Abs. 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).

Was steht konkret im Landschaftsplan 2040?

  • Raumanalyse: Beschreibung und Bewertung der Qualitäten und Defizite von Natur und Landschaft in Freiburg
  • Zielkonzept: Abgestimmte Ziele zu den Schutzgütern der Landschaftsplanung
  • Räumliches Leitbild: Leitbilder für die Landschafts- und Siedlungsräume Freiburgs
  • Handlungsprogramm: Maßnahmen und konkrete Hinweise zur Sicherung und Entwicklung von Natur und Landschaft.

Wie wirkt der Plan?

Der Landschaftsplan selbst gilt als Fachplan und ist nicht direkt rechtsverbindlich. Dennoch müssen die Inhalte des Landschaftsplans berücksichtigt werden. Das heißt: Bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen oder bei Genehmigungsverfahren für Vorhaben fließen die Bewertungen, Zielsetzungen und Handlungsempfehlungen des Landschaftsplans in die planerische Abwägung ein. Sobald ein Inhalt aus dem Landschaftsplan in die verbindliche Bauleitplanung (z. B. Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan) übernommen wird, wird dieser rechtsverbindlich. 

Raumanalyse

Beschreibung und Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft

In der Raumanalyse werden die räumlichen Qualitäten Freiburgs sichtbar gemacht. Dabei werden die sogenannten „Schutzgüter“ der Landschaftsplanung betrachtet:

  • Wasser
  • Boden
  • Klima und Luft
  • Tiere, Pflanzen und Lebensräume
  • Landschaft
  • Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Mensch und menschliche Gesundheit

Je Schutzgut findet eine Beschreibung und eine Bewertung des Zustands in Freiburg sowie eine Nennung potenzieller Beeinträchtigungen statt.

Beispielsweise werden zum Schutzgut „Klima und Luft“ die Kaltluftlieferung aller Freiflächen Freiburgs bewertet. Bei den potenziellen Beeinträchtigungen sind Luftleitbahnen mit potenzieller Schadstoffbelastung dargestellt.

Zielkonzept

Abgestimmtes Zielkonzept fasst Ziele zusammen

Das Zielkonzept bündelt alle wichtigen Ziele für Natur und Landschaft in Freiburg bezogen auf die oben genannten Schutzgüter. Die Ziele sind dabei nach drei Kategorien gegliedert:

  • Rechtlich bindende Zielvorgaben aus Gesetzen und übergeordneten Planwerken,
    wie beispielsweise Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Bundeswaldgesetz (BWaldG), Gesetz des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (NatSchG BW), Waldgesetz für Baden-Württemberg (LWaldG).

Das Zielkonzept enthält die landesweit rechtlich bindende Zielvorgabe zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensräume zur Sicherung und Entwicklung eines Biotopverbundsystems auf 15 % der Offenlandflächen Baden-Württembergs bis 2030 (§22 NatSchG BW).

  • Zielvorgaben aus landesweiten, regionalen und städtischen Projekten und Plänen,
    beispielsweise Landesentwicklungsplan des Landes Baden-Württemberg (LEP), Landschaftsrahmenplan, Regionalplan Südlicher Oberrhein, Perspektivplan 2030, Biotopverbundpläne, Klimaanpassungskonzept Hitze und Regenwasser, Stadt- und Landschaftsbildanalyse.

Der Biotopverbundplan Tuniberg als städtischer Plan greift die Zielvorgabe zur Sicherung und Entwicklung eines Biotopverbundsystems auf 15 % der Landesfläche Baden-Württembergs auf.

  • Konkrete Zielformulierung für die Schutzgüter
    Formulierung von Sicherungs-, Entwicklungs-, Vermeidungs- und Wiederherstellungszielen für den Landschaftsplan 2040.

Im Landschaftsplan werden die Zielvorgaben zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt zusammengefasst als: „Sicherung und Weiterentwicklung der Kernlebensräume des Biotopverbunds sowie der Biotopverbundachsen im Offenland, im Wald und an Gewässern.“

Räumliches Leitbild

Leitbilder für die Landschaftsräume – Leitbilder für die Siedlungsräume

Im Landschaftsplan 2040 werden alle Schutzgüter in einem übergeordneten räumlichen Leitbild für die gesamte Stadt Freiburg zusammengeführt. Das übergeordnete Leitbild enthält Leitvorstellungen zu den folgenden Themen:

  • Landschaftserleben - Erholung - Freiraumstruktur
  • Biologische Vielfalt
  • Naturhaushalt

Eine Leitvorstellung zum Thema „Freiraumstruktur“ ist der Erhalt und Ausbau eines Freiraumverbundes innerhalb der Stadt, der auch die Lebensräume von Tieren und Pflanzen miteinander vernetzt.
Eine Leitvorstellung zum Thema „Biologische Vielfalt“ ist der Erhalt trocken-warmer Wiesen- und Weidenbereiche wie am Schlossberg und am Hirzberg.
Eine Leitvorstellung zum Thema „Naturhaushalt“ ist der Erhalt der Durchgängigkeit von Kaltluftleitbahnen und die Reduktion von Barrieren.

Das übergeordnete Leitbild wird in Leitbildsteckbriefen für die einzelnen Landschafts- und Siedlungsräume Freiburgs weiter konkretisiert. Dabei werden für die einzelnen Räume verschiedene Raumansprüche und Zukunftsbilder formuliert. Sie dienen als Argumentationsgrundlage für die Abwägung von Zielkonflikten der Planung innerhalb grüner Themen, wie beispielsweise wohnortnaher Erholung versus Artenschutz. Dafür werden je Leitbildraum priorisierte Maßnahmen sowie Zielarten aufgezeigt.

Weinberge mit Reben am Hang, Apfelbaum und Blick ins Tal
Strukturreiche Landschaft mit Streuobst und Weinreben am Schönberg (Foto: Elisabeth Gutzweiler)

Handlungsprogramm

Konkrete Maßnahmen und Umsetzungshinweise

Das Handlungsprogramm enthält konkrete Maßnahmen und Umsetzungshinweise zur Erreichung der Zielformulierungen aus dem Zielkonzept sowie der Zukunftsbilder des Räumlichen Leitbildes. In den Karten zum Handlungsprogramm werden Maßnahmenbündel zu den folgenden Themen räumlich verortet:

  • Landschaftserleben – Erholung – Freiraumstruktur
  • Biologische Vielfalt
  • Naturhaushalt

In der Themenkarte „Biologische Vielfalt“ werden beispielsweise Flächen zur Sicherung von Streuobstbeständen sowie Flächen für die weitere Entwicklung von Streuobstbeständen an den Hängen von Tuniberg, Schönberg und Schlossberg räumlich verortet.

In Steckbriefen werden die Maßnahmenbündel beschrieben und beispielhafte Maßnahmen des jeweiligen Bündels dargestellt. Für eine adressatengerechte Umsetzung werden die zum Maßnahmenbündel dazugehörigen Planungsinstrumente und die zuständigen Akteur*innen aufgezeigt.

Zum Thema „Biologische Vielfalt“ werden beispielsweise zum Maßnahmenbündel „Sicherung und Entwicklung von Streuobstwiesen“ exemplarische Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege bestehender Streuobstflächen oder zur Neuanlage von Streuobstbeständen beschrieben. Als zentrales Planungsinstrument wird hier beispielsweise der Vertragsnaturschutz beschrieben, der mehrjährige Pflegeverträge mit Landwirt*innen zur Pflege von Streuobst ermöglicht.  

Projektablauf

Der Landschaftsplan 2040 befindet sich derzeit in der Bearbeitung. Er wird als fachliche Richtschnur für die Arbeit der Grünordnungsplanung und der Naturschutzverwaltung sowie zur Qualifizierung der Planungen zur gesamtstädtischen Entwicklung vom Gemeinderat beschlossen. Vor Beschluss des Landschaftsplans durch den Gemeinderat findet eine Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange (TÖB) zu den Planunterlagen statt.

Download

Die erarbeitete Raumanalyse lässt sich hier herunterladen.