Formelles Verfahren
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans erfolgen nach einem klar geregeltem gesetzlichem Ablauf, dem so genannten formellen Verfahren. In diesem Verfahren ist die Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange (z.B. Regional- und Landesbehörden oder auch Nachbarkommunen) genau geregelt. Mehr Infos zum formellen Verfahren...
Da wir die Freiburger Bürgerschaft aber schon vor dem Beginn der formellen Beteiligungsschritte bei der Diskussion um unsere Stadt von übermorgen einbinden wollen, binden wir die formellen Verfahrensschritte in einen umfassenderen und freiwilligen informellen Beteiligungsprozess ein. Dadurch soll das formelle Verfahren durch wichtige inhaltliche Vorarbeiten ergänzt und gestärkt werden.
Der Gesamtprozess zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans als Grafik... (207 KB)
Der Gesamtprozess gliedert sich in vier Phasen: