Das formelle Verfahren zum FNP 2040

Der Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LP) stellt auf grober Maßstabsebene die Bodennutzung im gesamten Stadtgebiet dar. In Bebauungsplänen, die für bestimmte kleinere Teilbereiche der Stadt aufgestellt werden können, werden daraufhin die planungsrechtlichen Vorgaben für Grundstücke aber erst rechtsverbindlich festgesetzt.

Der neu aufzustellende Flächennutzungsplan 2040 mit integriertem Landschaftsplan fügt alle Einzelthemen (unter anderem auch Schulen, Verkehr und Gewerbe) zu einem Gesamtbild zusammen. Der Landschaftsplan dient dabei als Entscheidungshilfe für eine nachhaltige, flächen- und landschaftsschonende Entwicklung. Der FNP 2040 und LP 2040 sollen soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Belange miteinander in Einklang bringen und die nachhaltige städtebauliche Entwicklung Freiburgs gewährleisten.

Perspektivplan
Als Vision für Freiburgs räumliche Entwicklung ist der Perspektivplan in einem umfassenden öffentlichen Beteiligungsprozess entstanden.

Zukunftsforen
Die öffentliche Veranstaltungsreihe Zukunftsforen liefert neue Denkanstöße und lenkt den Blick über den Tellerrand nach vorn.

Formelles Verfahren:
Aufstellungsbeschlüsse FNP 2040 und LP 2040; Beteiligung Fach-/Naturschutzbehörden; Scoping-Verfahren.

Formelles Verfahren:
Erarbeitung Vorentwürfe FNP 2040 und LP 2040; Entwurf Umweltbericht.

Entwicklungs­perspektiven

Formelles Verfahren:
Frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung; Entwürfe FNP und LP; Offenlage; Feststellungsbeschlüsse; Umweltbericht; Genehmigung durch RP; Inkrafttreten.

Flächennutzungs­plan 2040 und Landschaftsplan

November/Dezember 2020: Scoping

Die Aufstellung beider Planwerke ist nach § 17 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG BW 2014 in der Fassung vom 11.2.2020) durch eine Strategische Umweltprüfung (SUP) zu begleiten. Mit der SUP soll erreicht werden, dass erhebliche Auswirkungen einer Planung auf die Umwelt bereits frühzeitig ermittelt, beschrieben und bewertet werden und diese so im planerischen Abwägungsprozess im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge berücksichtigt werden können. Das sogenannte Scoping dient als erster Verfahrensschritt der Umweltprüfung einer Erörterung der aufzunehmenden und zu berücksichtigenden Informationen und Vorgehensweisen. Hierbei sind die im Zusammenhang mit den Umweltbelangen berührten Behörden, die anerkannten Umweltverbände sowie die interessierte Öffentlichkeit zu beteiligen. Stellungnahmen konnten bis zum 16.12.2020 abgegeben werden.

Download der Scoping-Unterlagen

September 2020: Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss Flächennutzungsplan 2040 und Landschaftsplan 2040 durch den Gemeinderat:
Beschluss-Drucksache im Ratsinfosystem