Mehr Mehrweg für Freiburg – Mehrweggeschirr | Spülmaschine

Förderung für Mehrweg

Ordner mit Registern, Reiter "Fördermittel"
(Foto: Zerbor/istockphoto.com)

Der Freiburger Mehrwegverbund soll die Betriebe, unter anderem durch die zentralisierte Reinigung von genutzten Mehrwegbehältern, eine ausgleichende Pfandberechnung und die Reinigung, Sortierung und Verbringung verschiedener Behälter, entlasten. Das städtische Mehrwegförderprogramm soll dabei unterstützen, indem es sich in Teilen nur an Betriebe richtet, die am lokalen Mehrwegverbund teilnehmen.

Förderprogramm

Die Förderung umfasst

  • eine individualisierte, kostenlose Beratung für interessierte Unternehmer*innen,
  • einen Zuschuss zu den Nutzungsentgelten von kreislauffähigen Mehrwegbehältern und/oder
  • den Monatsbeitrag für Ausgabebetriebe, die am lokalen Mehrwegverbund teilnehmen sowie
  • einen Zuschuss für die Anschaffung von Gewerbespülmaschinen. 

Die genauen Förderhöhen und -bedingungen sind in den Förderrichtlinien zusammengestellt:

Förderantrag

Fragen und Antworten zum Förderprogramm

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Förderfähig sind der Monatsbeitrag und das Nutzungsentgelt (90 Prozent der Kosten, max. 2500 Euro brutto) sowie die Anschaffung einer Gewerbespülmaschine (50 Prozent der Kosten, max. 2000 Euro brutto). Eine Beratung zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie kostenlos.

An welche Bedingung ist eine Förderung geknüpft?

  • Förderung des Nutzungsentgelts für Mehrwegbecher inkl. Monatsbeitrag: Anschluss an den Mehrwegverbund
  • Förderung des Nutzungsentgelts für sonstige Mehrweggegenstände: Absichtserklärung über den Anschluss der Betriebsstätte an den Mehrwegverbund
  • Förderung einer Gewerbespülmaschine: Erwerb über den Fachhandel, für gewerbliches Spülen von Mehrweggegenständen aus Kunststoff nach DIN 17735 geeignet, Garantie/ Gewährleistung von mindestens zwei Jahren.

Wann kann eine Förderung beantragt werden? Welche Fristen gelten?

Monatsbeitrag

  • Der Monatsbeitrag ist ab dem 1. Januar 2026 jährlich förderfähig.
  • Erstmalige Anträge für den Monatsbeitrag müssen vor Umsetzung der Maßnahmen gestellt und bewilligt werden. Folgeanträge sind im Voraus für das folgende Kalenderjahr zu stellen. 
  • Die Rechnungen sind mit dem Auszahlungsantrag vom 1. Januar bis 31. März des auf die Umsetzung folgenden Kalenderjahres der Stadt vorzulegen.

Nutzungsentgelt

  • Das Nutzungsentgelt ist ab dem 1. Januar 2026 jährlich förderfähig. 
  • Erstmalige Anträge für das Nutzungsentgelt müssen vor Umsetzung der Maßnahmen gestellt und bewilligt werden. Folgeanträge sind im Voraus für das folgende Kalenderjahr zu stellen. 
  • Die Rechnungen sind mit dem Auszahlungsantrag vom 1. Januar bis 31. März des auf die Umsetzung folgenden Kalenderjahres der Stadt vorzulegen.

Spülmaschine

  • Die Anschaffungs- und Anschlusskosten von Gewerbespülmaschinen sind ab dem 1. September 2025 einmalig je Betriebsstätte förderfähig.
  • Der Antrag muss vor Umsetzung der Maßnahmen gestellt und bewilligt werden. Schon umgesetzte Maßnahmen können nachträglich nicht mehr gefördert werden.
  • Die Rechnungen sind spätestens drei Monate nach Kauf mit dem Auszahlungsantrag der Stadt vorzulegen.

An wen kann ich mich für eine individuelle Beratung wenden?

Das Umweltschutzamt bietet eine Beratung zur Förderung an. Wenden Sie sich hierfür an mehrweg@freiburg.de.

Wie läuft die jährliche Auszahlung des Monatsbeitrags und des Nutzungsentgelts ab?

1.

Kostenlose Beratung und Zuschuss erhalten

  • 1.1 Förderantrag stellen
  • 1.2 Vorläufigen Zuschussbescheid erhalten
  • 1.3 Im 1. Quartal des Folgejahres: 1. Auszahlungsantrag stellen und Nachweise vorlegen
  • 1.4 Zuschuss erhalten

2.

Förderantrag für das Folgejahr stellen und 2. Zuschuss erhalten

  • 2.1 Förderantrag stellen
  • 2.2 Vorläufigen Zuschussbescheid erhalten
  • 2.3 Im 1. Quartal des Folgejahres: 2. Auszahlungsantrag stellen und Nachweise vorlegen
  • 2.4 Zuschuss erhalten

3.

Förderantrag für das Folgejahr stellen und 3. Zuschuss erhalten

  • 3.1 Förderantrag stellen
  • 3.2 Vorläufigen Zuschussbescheid erhalten
  • 3.3 Im 1. Quartal des Folgejahres: 3. Auszahlungsantrag stellen und Nachweise vorlegen
  • 3.4 Zuschuss erhalten

Wie läuft die einmalige Auszahlung der Anschaffungs- und Anschlusskosten einer Gewerbespülmaschine ab?

1.

Kostenlose Beratung

2.

Förderantrag stellen

3.

Vorläufiger Zuschussbescheid erhalten

4.

Spülmaschine kaufen und anschließen

5.

Auszahlungsantrag stellen und Verwendungsnachweise vorlegen

6.

Zuschuss erhalten

Hintergrund

Takeaway-Angebote und Lieferdienste erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Das damit verbundene Abfallaufkommen steht allerdings zunehmend in der Kritik und erfordert neue gesetzliche Grundlagen. So hat die Bundesregierung mit dem neuen Verpackungsgesetz beschlossen, schrittweise ein Verbot für Einwegkunststoffverpackungen und eine Pflicht für Mehrwegverpackungen einzuführen.

Im Zuge dessen wurde bereits ab Juli 2021 der Verkauf von bestimmten Artikeln aus Einwegkunststoff, wie Strohhalme, Besteck und Styroporboxen, verboten. Ab 2023 sind Betriebe bundesweit verpflichtet, Mehrwegverpackungen anzubieten, die nicht teurer als Einwegverpackungen sein dürfen.

Am 6. Mai 2025 beschloss der Gemeinderat mit sehr deutlicher Mehrheit eine umfassende Mehrwegoffensive. Der Fokus wurde dabei auf den Aufbau einer lokalen Mehrweglogistik gerichtet, die eine Analyse des bestehenden Mehrwegsystems in Freiburg empfohlen hatte. Der Bericht kann über mehrweg@freiburg.de angefordert werden. Durch die Mehrwegoffensive soll das Mehrwegsystem ausgeweitet werden – auch mit Hilfe eines Förderprogramms, das lokale Akteure beim Aufbau eines Mehrwegangebots unterstützt.

Gleichzeitig wurde auch die Freiburger Verpackungssteuer verabschiedet. Sie orientiert sich am Modell der Stadt Tübingen, die die Steuer 2022 eingeführt hat und vom Bundesverfassungsgericht im Januar 2025 als rechtmäßig bestätigt wurde. Die Verpackungssteuer gilt ab 1. Januar 2026.

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