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Städtebauliche Erhaltungssatzung

Blick auf Freiburg mit dem Münster
Städtebauliche Erhaltungssatzungen sollen den prägenden Charakter in Quartieren erhalten. (Foto: Stadt Freiburg)

In seiner Sitzung am 29. Juli 2025 hat der Gemeinderat die städtebauliche Erhaltungssatzung für den Stadtteil Waldsee mehrheitlich wieder aufgehoben, die das Gremium 2019 beschlossen hatte. Damit soll die maßvolle Weiterentwicklung des Quartiers grundsätzlich ermöglicht und die Quartiere im Freiburger Westen wie auch im Osten ähnlich behandelt werden. Mehr...

Was macht für uns Freiburg aus – neben Münster, Bächle und Co. Welche Quartiere machen diese Stadt zu jenem Ort, an dem wir uns zuhause fühlen? Gerade in einer Phase starker Bautätigkeit ist es von großer Bedeutung, den Charakter eines Ortes zu bewahren.

Die rechtlichen Instrumente: Eine kurze Erklärung

Die städtebauliche Erhaltungssatzung ist dann das geeignete Instrument, wenn in einem Quartier mit besonders charakteristischem Erscheinungsbild aufgrund baulicher Dynamik ein hohes Risiko der Überformung prägender Baustrukturen besteht. Dabei werden der Abriss, die Errichtung sowie die Änderung (bspw. durch Anbauten) oder Nutzungsänderung unter einen zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt gestellt, so dass der Erhalt der städtebaulichen Struktur gewährleistet werden kann. Die Erhaltungsziele richten sich dabei vor allem auf:

  • die Kubatur der Gebäude,
  • ihre Stellung auf dem Grundstück,
  • die charakteristischen Freiräume (z.B. die Vorgartenbereiche),
  • sowie einzelne, baugestalterische Merkmale mit städtebaulicher Relevanz (insb. Dachlandschaft).

Die Gestaltungssatzung zielt auf die baugestalterischen Aspekte der Quartiersentwicklung. Maßgebliche, inhaltliche Regelungen für städtebaulich bedeutsame Quartiere steuern dabei beispielsweise die Fassadengestaltung und ‑Gliederung, Fensterformate, Dachform und Dachaufbauten, Werbeanlagen, Einfriedungen und Freiflächengestaltung, einschließlich auch der Farbgebung der einzelnen Elemente.

Potentialgebiete im Stadtgebiet

Stadtplan Freiburg mit Markierung 5 verschiedener Bereiche
Potentialgebiete

Im November 2018 wurde vom Gemeinderat die sukzessive Aufstellung von städtebaulichen Erhaltungssatzungen für Potentialgebiete mit besonders hochwertigem Stadtbild in fünf Freiburger Stadtteilen beschlossen:

  • die als Arbeitersiedlung zwischen den 1880er und 1920er Jahren entstandene Bebauung im Quartier Brühl-Beurbarung im Stadtteil Brühl,
  • der alte Ortskern entlang der Hauptstraße, das durch Villen geprägte Musikerviertel, die gründerzeitliche Bebauung um den Ludwig-Aschoff-Platz sowie die Baublöcke zwischen Tennenbacher Straße und Rennweg westlich der Habsburger Straße im Stadtteil Herdern,
  • die Bebauung nördlich und westlich des Stühlinger Kirchplatz im Stadtteil Stühlinger,
  • und weite Bereiche der Wohnbebauung zwischen Neumattenstraße, Schwarzwaldstraße und Oberrieder Straße aus den 1920/30er Jahren im Stadtteil Waldsee