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Mitmachen möglich machen!

Bildungs- und Teilhabeleistungen in Freiburg

Schulranzen, Heft und Mäppchen an einem Arbeitsplatz

Alle Kinder und Jugendlichen sollen mitmachen können – bei Ausflügen, dem Mittagessen in Schule oder Kita, oder in Musik-, Sport- und Freizeitangeboten. Das Freiburger Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt gezielt Familien mit geringem Einkommen und eröffnet rund 9000 Kindern und Jugendlichen in Freiburg bessere Zukunftschancen. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhält, hat Anspruch auf diese Unterstützung.

Links

www.bmas.de

Eintägige Ausflüge in Schule und Kita, mehrtägige Klassenfahrten

Mit diesem Bildungspaket werden z.B. eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie mehrtägige Klassenfahrten finanziert.

Wer bekommt die Leistung?

  • Schüler*innen, die eine allgemein -oder berufsbildende Schule besuchen, jünger als 25 Jahre sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
  • Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.

Was kann übernommen werden?

Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge, die im Bewilligungszeitraum Ihrer Ursprungsleistung (Bürgergeld, Sozialhilfe, AsylbLG, Wohngeld, Kinderzuschlag) stattfinden. Das gleiche gilt für mehrtägige Klassenfahrten (z.B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Eintrittsgelder). Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs bzw. der Klassenfahrt wird nicht übernommen.

Wie funktioniert das?

Die Leistungen für eintägige Schul- und Kitaausflüge und mehrtägige Klassenfahrten müssen Sie zusammen mit der entsprechenden Bestätigung der Schule/ Kita für jedes Kind gesondert beantragen. Der Antrag auf Übernahme der Kosten für eintägige Schul- und Kitaausflüge gilt dann ab dem Tag der Antragsstellung für alle Ausflüge im Bewilligungszeitraum.

Der Antrag auf Kostenübernahme für die Aufwendungen für mehrtägige Klassenfahrten muss vor Beginn der Fahrt im Einzelfall gestellt werden. Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie einen Gutschein und einen Abrechnungsvordruck für die Teilnahme Ihres Kindes an eintägigen Ausflügen. Diesen gibt Ihr Kind in der Schule bzw. Kindertageseinrichtung ab.

Die Schule oder Kindertageseinrichtung rechnet den Gutschein direkt mit der Abrechnungsstelle im Amt für Soziales der Stadt Freiburg ab.

Die Überweisung der Leistung auf Ihr Konto ist nicht möglich

Persönlicher Schulbedarf

Mit diesem Bildungspaket wird die Beschaffung des persönlichen Schulbedarfs sichergestellt. Dazu gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie z.B. Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi sowie digitale Lernmittel. Diese Leistungen erhalten Schüler*innen, um die Beschaffung der benötigten Schulausstattung zu Beginn eines Schulhalbjahres zu erleichtern.

Wer bekommt die Leistung?

  • Schüler*innen, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind.
  • Schüler*innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen

Was kann übernommen werden?

Schüler*innen erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August (Bezieherinnen / Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII und AsylbLG zum 1.September) 130,00 € und zum 1. Februar 65,00 € (Stand 1.1.2024)

Was ist zu beachten?

Auf Verlangen ist ein Nachweis über den Schulbesuch vorzulegen (Schulbescheinigung). Da es sich um eine zweckbestimmte Geldleistung handelt, können Nachweise über die Verwendung verlangt werden.

Wie funktioniert das?

Den persönlichen Schulbedarf gibt es für Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG weiterhin ohne Antrag.

Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte müssen diese Leistung jedoch gesondert beantragen.

Schülerbeförderung

Mit diesem Bildungspaket werden die Leistungen für die Schülerbeförderung im Rahmen der „Satzung der Stadt Freiburg i.Br. über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten“ übernommen.

Wer bekommt die Leistung?

  • Schüler*innen, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind.
  • Schüler*innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.

Was kann übernommen werden?

Freiburger Schüler*innen der öffentlichen und privaten Schulen, die Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes haben, erhalten das Deutschland-Ticket JugendBW oder die RegioKarte Schüler/Azubi. Das Deutschland-Ticket JugendBW ist nur im Jahres-Abo erhältlich. Mit dem Deutschland-Ticket JugendBW können junge Menschen aus Baden-Württemberg in ganz Deutschland den ÖPNV benutzen.

Wie funktioniert das?

Mit dem Bewilligungsbescheid Ihrer Ursprungsleistung (Leistungen nach dem SGB II, XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag, AsylbLG) erhält Ihr Kind im Schulsekretariat einen Berechtigungsausweis sowie eine Stammkarte. Anträge für das Jahres-Abo sind ebenfalls in den Schulen erhältlich.

Lernförderung

Mit dem Bildungspaket kann eine Lernförderung (Nachhilfe) in Anspruch genommen werden, wenn dies erforderlich, geeignet und angemessen ist, um die wesentlichen Lernziele (im Regelfall ein ausreichendes Leistungsniveau bzw. die Versetzung) zu erreichen.

Wer bekommt die Leistung?

  • Schüler*innen, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind.
  • Schüler*innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.

Was kann übernommen werden?

Mit der außerschulischen Lernförderung werden die von den Schulen und schulnahen Trägern (z.B. Fördervereine) organisierten Förderangebote ergänzt.

Diese in der Regel kostenfreien Angebote sind vorrangig zu nutzen. Nur wenn das Erreichen des Klassenziels (im Regelfall die Versetzung bzw. ein ausreichendes Leistungsniveau) gefährdet ist und eine Verbesserung nur mit Hilfe einer außerschulischen Lernförderung kurzfristig erreicht werden kann, kommt diese Leistung in Betracht.

Für das Erreichen einer besseren Schulartenempfehlung (z.B. Übertritt auf ein Gymnasium) oder eine allgemeine Anhebung des Notendurchschnitts kann keine außerschulische Lernförderung gewährt werden.

Wenn eine außerschulische Lernförderung notwendig ist, werden die Kosten in angemessener Höhe zwischen 10 Euro und 33 Euro, je nach Qualifikation der Nachhilfekraft, hierfür übernommen.

Wie funktioniert das?

  • Sollte bei Ihrem Kind das Erreichen des Klassenziels gefährdet sein oder kein ausreichendes Leistungsniveau bestehen, kann eine Lernförderung beantragt werden.
  • Für die Bewilligung ist eine Bestätigung der Schule erforderlich. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie bei Antragstellung ausgehändigt bzw. zugeschickt oder können ihn hier online ausfüllen.
  • Diese Bestätigung ist von der Schule bzw. der zuständigen Lehrkraft auszufüllen und von Ihnen bei der Behörde einzureichen. Auf Basis dieser Einschätzung wird über die Gewährung der Leistung für geeignete Lernförderung entschieden.
  • Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie einen Gutschein für die Lernförderung und einen Abrechnungsvordruck.
  • Beides gibt Ihr Kind bei der Nachhilfekraft ab, die dann über den Abrechnungsbogen direkt mit dem Amt für Soziales der Stadt Freiburg abrechnet.
  • Die Nachhilfekraft bestätigt auf dem Bogen sowohl die eigene Qualifikation als auch die erteilten Nachhilfestunden.

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Mit diesem Bildungspaket wird das in Schulen oder Kindertageseinrichtungen angebotene gemeinsame Mittagessen übernommen.

Wer bekommt die Leistung?

  • Schüler*innen, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind.
  • Schüler*innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
  • Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.

Was kann übernommen werden?

Es werden die Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule/ Kita übernommen.

Das Mittagessen muss von der Schule oder Kita Ihres Kindes angeboten werden. Es muss gemeinschaftlich ausgegeben und eingenommen werden. Kleinere Mahlzeiten, die z.B. an Kiosken auf dem Schulgelände verkauft werden, erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

Wie funktioniert das?

  • Die Leistungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung müssen Sie für jedes Kind gesondert beantragen.
  • Ablauf Schulen allgemein: Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie einen Gutschein. Diesen gibt Ihr Kind in der Schule bzw. Kindertageseinrichtung ab. Dort wird die Berechtigung registriert. Wenn an der jeweiligen Schule mit dem bestehenden Vorbestellsystem gearbeitet wird, erfolgt die Bestellung des Mittagessens für Ihr Kind weiterhin wie gewohnt per Internet. Die Schule oder Kindertageseinrichtung rechnet den Gutschein direkt mit der Stadt Freiburg ab.
  • Wenn an der jeweiligen Schule mit dem bestehenden Vorbestellsystem gearbeitet wird, erfolgt die Bestellung des Mittagessens für Ihr Kind weiterhin wie gewohnt per Internet.
  • Ablauf Freiburger Grundschule in städtischer Trägerschaft: Mit der Einführung des ABO-Essens wird eine Vereinbarung mit dem Amt für Schule und Bildung über die Teilnahme am Mittagsessen geschlossen. Bitte reichen Sie die Rechnung über die Gebühr Schulverpflegung ABO-Essen im Rahmen der Beantragung der BuT-Leistungen ein. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Leistungsanbieter und der Stadt Freiburg.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Mit diesem Bildungspaket werden angeleitete bzw. betreute Sport-, Spiel- oder Kulturaktivitäten sowie Freizeiten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in Höhe von 15 Euro monatlich gefördert.

Wer bekommt die Leistung?

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Was kann übernommen werden?

Das gemeinschaftliche Erleben und die gemeinschaftliche kulturelle Teilhabe sollen gefördert werden. Dabei soll die soziale Bindungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen gestärkt werden.

Nicht zum Teilhabebedarf gehören die für die Ausübung von Aktivitäten notwendigen Ausrüstungen, z.B. Sportbekleidung, Fußballschuhe, Trainingsgeräte, Beschaffung oder Ausleihe von Musikinstrumenten.

Beispiele:

  • Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Fußballverein, Jugendgruppe, Tanzschule)
  • Unterricht in künstlerischen Fächern, (z.B. Teilnahme an Unterricht in einer Musikschule oder einer Jugendkunstschule; Volkshochschule)
  • angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Museumsführungen, Theaterworkshops, museumspädagogische Angebote und Aktivitäten zur Stärkung der Medienkompetenz)
  • Teilnahme an Freizeiten (z.B. in einem Kinder- und Jugendtreff; Ferienfreizeiten)
  • Nicht gefördert werden können ausschließlich individuelle Freizeitgestaltungen wie z.B. Besuch von Gaststätten, Discotheken, Kinos, Zoo oder vergleichbare private Freizeitaufenthalte.

Wie funktioniert das?

  • Die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben müssen Sie für jedes Kind gesondert beantragen.
  • Der Zeitraum der Bewilligung der Teilhabe-Leistung orientiert sich am Bewilligungszeitraum ihrer Ursprungs-Leistung (SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Wohngeld / Kinderzuschlag).
  • Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie mehrere perforierte Gutscheine für einen Zeitraum von sechs beziehungsweise zwölf Monaten und einen Abrechnungsvordruck.
  • Die Gutscheine sind gestückelt in 10 Euro, 5 Euro, 2 Euro und 1 Euro.
  • Ihr Kind gibt denjenigen Anteil der Gutscheine bei einem Leistungserbringer seiner Wahl ab, der zur Bezahlung der Mitgliedschaft, Kursgebühr usw. erforderlich ist.
  • Der Leistungserbringer (z.B. Sportverein, Volkshochschule, Tanzschule) rechnet die erhaltenen Gutscheine mit dem Abrechnungsformular direkt bei der Zentralen Abrechnungsstelle im Amt für Soziales ab.