Vergünstigungen für das Deutschlandticket
Das Sozialticket

Für Empfänger*innen von Sozialleistungen in Freiburg gibt es Vergünstigungen für das Deutschland-Ticket. Statt aktuell 63 Euro müssen Sie derzeit nur 38 Euro zahlen. Andere Fahrkartenoptionen (mit Ausnahme des Deutschlandtickets) werden seit November 2025 nicht mehr vergünstigt. Ausgegebene Coupons behalten ihre Gültigkeit.
Vereinfachtes Verfahren seit November 2025
Seit dem 1. November 2025 wird das Verfahren zur Beantragung des Sozialtickets vereinfacht. Das bedeutet:
- Keine separate Antragsstellung beim Amt mehr.
- Keine Papier-Coupons mehr.
- Direkte Möglichkeit zur Bestellung eines vergünstigten Deutschlandticket (Sozialticket) bei der Freiburger Verkehrs AG (VAG).
Wer ist berechtigt?
Ein Anrecht auf die vergünstigten Tickets haben Menschen, die eine der folgenden Leistungen von der Stadt Freiburg bzw. dem Jobcenter Freiburg erhalten:
- SGB II (Bürgergeld / Grundsicherung für Arbeitsuchende)
- SGB XII (Sozialhilfe)
- AsylbLG (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
- Wohngeld
Fragen und Antworten
Wo gibt es das Sozialticket?
Das Ticket kann entweder online über die Website der VAG unter www.vag-freiburg.de/ticket/sozialticket oder persönlich im VAG-Kundenzentrum, Salzstraße 3, beantragt werden.
Folgende Daten benötigt die VAG:
- Name, Adresse, Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse und Bankverbindung
- Art der bezogenen Leistung BG-Nummer (Jobcenter)/Aktenzeichen (SGB XII/AsylbLG)/Wohngeldnummer aus dem Leistungsbescheid
- Einwilligung zur Datenweitergabe an das Amt für Soziales der Stadt Freiburg zur Überprüfung der Berechtigung
Nach Angabe der Daten wird das Abonnement des Deutschlandtickets zum Vertragsbeginn aktiviert. Die Prüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt im Nachgang. Missbrauch wird zur Anzeige gebracht.
Wer hat keinen Anspruch auf das Sozialticket?
Keinen Anspruch auf das Sozialticket haben Sie, wenn
- bei den Leistungen nach dem SGB XII/AsylbLG bereits Kosten für eine RegioKarte/ein Deutschland-Ticket erstattet werden.
- bei den Leistungen nach dem SGB XII/AsylbLG bereits Fahrtkosten in Abzug gebracht werden.
- Sie im Berufsbildungsbereich (BBB) einer Werkstätte für Menschen mit Behinderung tätig sind und hierüber bereits Kosten für Fahrkarten erstattet werden.
- in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G und/oder aG, Gl, H, Bl erfasst und dadurch eine kostenlose Nutzung des ÖPNV möglich ist.
- ausschließlich Landesblindenhilfe gewährt wird.
- Leistungen nach dem SGB XII nur als einmalige Leistung gewährt werden (z.B. Bestattungskosten).
- ausschließlich Leistungen nach dem SGB IX bezogen werden.
- ausschließlich Leistungen nach dem SGB XIV bezogen werden.
- sich die antragstellende Person in Untersuchungshaft befindet.
Kinder unter sechs Jahre haben kein Anspruch auf das Sozialticket.
Wer grundsätzlich einen Anspruch auf Schülerbeförderung hat, kann keine Berechtigungscoupons für den Erwerb eines "Sozialtickets" nutzen. Schüler*innen können im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe Vergünstigungen erhalten. Nähere Informationen gibt es unter www.freiburg.de/bildung-teilhabe. Informationen über das Deutschland-Ticket JugendBW gibt es unter www.vag-freiburg.de/ticket/jugendticket-bw.
Was ist bei Leistungsänderungen?
Sollten Sie nicht mehr im Leistungsbezug stehen, sind Sie verpflichtet, das Sozialticket (Deutschlandticket) selbstständig zu kündigen und gegebenenfalls einen neuen Abo-Vertrag ohne Ermäßigung abzuschließen.
Was, wenn ich kein Bankkonto habe?
Sollten Sie über kein Bankkonto verfügen, besteht die Möglichkeit ab Januar 2026 für 40 Euro Eigenanteil die RegioKarte Basis als Sozialticket in monatlicher Form zu erwerben. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an eine der folgenden sozialen Einrichtungen:
- Bahnhofsmission Freiburg, Hauptbahnhof Freiburg – am Ende von Gleis 1, Bismarckallee 7f, 79098 Freiburg
- Ferdinand-Weiß-Haus, Ferdinand-Weiß-Str. 9a, 79106 Freiburg
- FreiRaum, Schwarzwaldstr. 24, 79102 Freiburg
- Kontaktladen – Drogenhilfe Freiburg, Rosastraße 13, 79098 Freiburg
- OASE – Zentrum für wohnungslose Menschen, Haslacher Straße 11, 79115 Freiburg
- Pflasterstub, Herrenstraße 6, 79098 Freiburg
- Jugendberatung Freiburg, Engelbergerstraße 3, 79106 Freiburg
Wann kann das Sozialticket gekündigt werden?
Eine Kündigung seitens der Leistungsempfangenden kann jederzeit zum nächsten Monat erfolgen.
Warum kann sich der Eigenanteil ändern?
Die Höhe des Eigenanteils kann sich durch einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderats ändern. Der Betrag bei laufenden Abonnements wird in diesem Fall automatisch angepasst.
Über die Höhe des neuen Eigenanteils wird gegebenenfalls über alle zur Verfügung stehenden Stellen informiert (Homepage; Amtsblatt; Email, wenn angegeben).
Gibt es bei der Fahrt mit dem Sozialticket etwas zu beachten?
Bei den rabattierten Fahrscheinen handelt es sich um ganz normale Fahrscheine (Deutschland-Ticket). Es gelten daher auch die allgemeinen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Regio-Verkehrsverbundes Freiburg (RVF).
Wichtig:
Das Deutschland-Ticket ist persönlich. Sie müssen mit einem Ausweis belegen können, dass Sie die betreffende Person sind, deren Name auf dem Deutschland-Ticket vermerkt ist. Die Karte ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Beschluss im Gemeinderat
- Drucksache G-25/076: Verwaltungsvereinfachung beim "Sozialticket" und damit verbundene Angebotsanpassung