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Untere Naturschutzbehörde

Die untere Naturschutzbehörde (UNB), als Teil der Abteilung Naturschutz, ist verantwortlich für den Vollzug des Natur- und Artenschutzrechts. Sie leistet damit einen essentiellen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und einer lebenswerten Umwelt. Die UNB ist verantwortlich für die Prüfung und Genehmigungen von (Eingriffs-)Vorhaben im Außenbereichen, für alle Fragen des besonderen Artenschutzes, für Abgrabungen und Aufschüttungen, für die Betreuung und Überwachung von Schutzgebieten sowie die Beratung zur Landschaftspflegerichtlinie und zu weiteren Naturschutzthemen.

Fachkundige Bürger_innen unterstützen die Arbeit der Unteren Naturschutzbehörde durch Mitarbeit im Naturschutzbeirat oder als Naturschutzbeauftragte.
Mehr zum Naturschutzbeirat

Kontaktdaten der Organisationseinheiten:

Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist ein zentrales Förderinstrument des Naturschutzes in Baden-Württemberg. Sie dient besonders der Förderung einer naturschutzgerechten Pflege und Weiterentwicklung der Kulturlandschaft. Mit Hilfe der LPR können eine Vielzahl von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gefördert werden.

Seit Juli 2020 besteht innerhalb des ausgewiesenen Fördergebiets Wolfsprävention Schwarzwald für Nutztierhalter*innen auf Grundlage der LPR die Möglichkeit, Anträge zur Förderung von Maßnahmen zum Herdenschutz zu stellen.

Sie suchen Rat und Hilfe, weil sich Wespen oder Hornissen in ihrem Wohnumfeld angesiedelt haben und Sie sich nur noch schwer damit arrangieren können?

In Baden-Württemberg ist 2023 eine Änderung des Naturschutzgesetzes in Kraft getreten, um Lichtverschmutzung und Insektensterben zu reduzieren. Das Gesetz verbietet Fassadenbeleuchtungen von April bis September ganztägig und von Oktober bis März nachts von 22 bis 6 Uhr.

Kontakt

Umweltschutzamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-6101 Sekretariat
Fax 0761 201-6199