Bauen und Wohnen in Kleineschholz
Das Quartier Kleineschholz soll mit gemeinwohlorientierten Akteuren entwickelt werden. Genossenschaften bzw. genossenschaftsähnliche Modelle sowie Bauwillige, deren Ziel nicht die Gewinnmaximierung ist, stehen im Fokus. Im Dezember 2024 begann die Bewerbungsrunde für die zwei letzten Grundstücke im Quartier, Bewerbungsfrist war Mitte Februar 2025. Anfang Juni 2025 hat der Gemeinderat über die Vergabe entschieden. Damit sind alle Grundstücke in Kleineschholz vergeben.
Für die Vergabe der Bauflächen war nicht der Preis entscheidend, sondern das beste Konzept. Die Bewertung der Konzepte erfolgte über eine vergleichende, ganzheitliche Betrachtung und Abwägung und nicht nach einer definierten Punktematrix. So wurden die besten Angebote im Hinblick auf stadtgestalterische, soziale oder wohnungspolitische Vorgaben durch ein Bewertungsgremien ausgewählt.
Der Gemeinderat hatte das Vermarktungskonzept im Dezember 2023 beschlossen. Um den aktuellen Herausforderungen im Bausektor zu begegnen, wurde das Konzept an die derzeitige wirtschaftliche Lage einerseits und die Bedürfnisse der gemeinwohlorientierten Wohnungsbau-Akteure andererseits angepasst.
Keine Bewerbungen mehr möglich
Die Vergabe der Grundstücke im Quartier ist abgeschlossen. Zur Ansicht finden sich die Ausschreibungsunterlagen noch hier...
Ziele für die Vermarktung
Bei der Vergabeentscheidung kam es maßgeblich darauf an, welchen gemeinwohlorientierten Beitrag – neben der Schaffung von Wohnraum – das Bauprojekt für das Quartier und seine Bewohner_innen, den Stadtteil oder die gesamte Stadt hat. Dieser Beitrag konnte sozial, inklusiv, ökologisch, architektonisch, gewerblich oder kulturell sein und von den Bewerber_innen frei gewählt werden. Um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen, hatte die Stadt möglichst wenig vorgegeben und stattdessen auf die Kreativität der Bauwilligen gesetzt. Eine beispielhafte und nachhaltige Gestaltung der Gebäude und Freiräume war in der Vergabeentscheidung ebenfalls relevant.
Welche Kriterien konkret der Grundstücksvergabe zugrunde gelegt werden, hat der Gemeinderat beschlossen. Einen Überblick über die Entwicklungsziele bietet das Leitbild (18,8 KB). Alle Einzelheiten finden sich in der Gemeinderats-Drucksache bzw. den Ausschreibungsunterlagen.
50 Prozent geförderter Mietwohnungsbau
Neben der Gemeinwohlorientierung des Bewerberkreises sind noch zwei ganz wichtige Leitplanken Teil des Vermarktungskonzeptes: Mindestens 50 Prozent der Geschossfläche (Wohnen) entstehen als geförderte Mietwohnungen (vgl. Kapitel III., Ziffer 3.3 des Exposés).
Dank der 50-Prozent-Quote für geförderten Mietwohnraum bleiben die Mieten hier deutlich unter dem Mietspiegel. Gleichzeitig liegen die Einkommensgrenzen für die Mietwohnraumförderung so hoch, dass weite Teile der Bevölkerung davon profitieren – Singles ebenso wie Alleinerziehende oder Familien. Sie alle sollen Kleineschholz zu einem bunt gemischten, lebenswerten Quartier machen.
Förderoptionen
Für das Quartier gibt es verschiedene Förderoptionen. Zentrale Infos finden sich im Foliensatz zur Info-Veranstaltung Förderoptionen (1,322 MB). Zusätzliche Informationen gibt es hier:
Online Rechner Mietspiegel 2023/2024
Merkblätter – Mietwohnraumförderung L-Bank
Kalkulationsschema soziale Mietwohnraumförderung L-Bank
Merkblatt - Erwerb von Genossenschaftsanteilen L-Bank
Landeswohnraumförderungsprogramm (VwV Wohnungsbau BW)
Einkommensgrenzen Wohnberechtigungsschein (Anlage zur VwV) (215,8 KB)
Informationspapier zum Wohnberechtigungsschein
Qualifizierter Mietspiegel der Stadt Freiburg (Broschüre und Online-Rechner)
Förderung genossenschaftlichen Wohnens der KfW (Programm 134)
Erbbaurecht oder Kauf der Grundstücke
Die Flächen im Quartier Kleineschholz sollen der Bodenspekulation entzogen und langfristig im Bestand gehalten werden. Die Bewerber_innen hatten eine Wahlmöglichkeit: sie konnten ein Konzept im Erbbaurechtsmodell (Ablöse) oder mit Kauf des Grundstücks anbieten - allerdings steht der Stadt dann ein erbbaurechtsähnliches Wiederkaufsrecht zu (vgl. Exposé, Kapitel III., Ziffer 3.2). Bei qualitativ gleichwertiger Bewerbung werden Konzepte im Erbbaurechtsmodell gegenüber Konzepten im Kaufmodell bevorzugt.
Wie lief das Verfahren ab?
Das Vergabeverfahren für das Quartier lief in drei Phasen ab:
Zunächst erfolgte die Bewerbungs- und die Auswahlphase. Danach schloss sich eine Reservierungsphase für die ausgewählten Projekte an, die mit Abschluss der Grundstücksverträge endet. Die Realisierung der Bauvorhaben erfolgt im Anschluss.
Weiteres siehe Exposé Kapitel III., Ziffer 5. Einen Überblick der einzelnen Verfahrensschritte finden Sie in Anlage 8 (148,8 KB) des Exposés.
Die einzelnen Schritte
- Bis 1. Juli 2024 konnten Bauwillige ihre Unterlagen vorbereiten und die Erstbewerbung über die Vermarktungsplattform einreichen.
- Während der Bewerbungsfrist bis einschließlich 31. Mai 2024 konnten Fragen zur Ausschreibung bei der Stadt eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgte anonymisiert und für alle einsehbar über die Fragen und Antworten zum Quartier Kleineschholz.
- Von 18. bis 25. Juli 2024 fanden Bewerbungsgespräche mit den Projekten, die ihre Unterlagen eingereicht hatten, statt.
- Danach konnte die finale Bewerbung bis zum Ablauf des 9. September 2024 über die Vermarktungsplattform eingereicht werden.
- Nach Ablauf dieser Abgabefrist wurden die final eingereichten Bewerbungen gemäß dem Vergabeverfahren geprüft und bewertet. Der Gemeinderat traf die Entscheidung über die Vergabe der Grundstücke (erste Ausschreibungsrunde) am 10. Dezember 2024.
- Für zwei Grundstücksflächen lief von 16. Dezember 2024 bis 10. Februar 2025 die zweite Ausschreibungsrunde. Die Grundstücke – Baufelder MU 9 und MU 12 (nördlicher Teil) – befinden sich am zentral gelegenen Quartiersplatz sowie am nördlichen Quartierseingang. Anfang Juni 2025 hat der Gemeinderat die beiden Grundstücke vergeben.
- Im weiteren Verlauf des Jahres 2025 werden die Bauantragsunterlagen und Kaufverträge für die Grundstücke vorbereitet.
Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess sowie zum zeitlichen Ablauf finden Sie außerdem in den Ausschreibungsunterlagen (vgl. Kapitel VIII.).
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