Standesamt
Namensrecht

Zum 1. Mai 2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft.
Hierzu werden für Sie auf dieser Seite nach und nach weitere Informationen eingestellt.

Zum 1. Mai 2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft.
Hierzu werden für Sie auf dieser Seite nach und nach weitere Informationen eingestellt.
Termine für Namensänderungen nach dem neuen Namensrechts können Sie über unser Terminbuchungssystem buchen.
(Bitte beachten Sie, dass Termine immer nur drei Wochen im Voraus freigeschaltet werden)
Wenn Sie in einer der Ortschaftem Ebnet, Hochdorf, Kappel, Lehen, Munzingen, Tiengen oder Waltershofen wohnen, wenden Sie sich bitte für einen Termin direkt an Ihre Ortsverwaltung:
Wie können Sie in der Ehe heißen? Bitte informieren Sie sich hier über die Namensführung in der Ehe:
Welchen Familiennamen erhalten Kinder? Gibt es Unterschiede, ob die Eltern miteinander verheiratet sind, oder nicht? Wie sieht es mit Doppelnamen nach dem neuen Namensrecht aus?
Bitte informieren Sie sich hier über die Namensführung Ihrer Kinder:
Die möglichen Namenskombinationen sind in unseren Videos erklärt.
Scheidungskinder und Stiefkinder sollen nicht länger an einem Namen festgehalten werden, der zu ihrer Lebenssituation gar nicht mehr passt. Stiefkinder, die den Namen eines Stiefelternteils erhalten haben, sollen die Namensänderung einfacher rückgängig machen können, wenn die Ehe des leiblichen Elternteils mit dem Stiefelternteil aufgelöst wurde oder sie nicht mehr in dem Haushalt der Stieffamilie leben. Scheidungskinder sollen die Namensänderung eines Elternteils einfacher nachvollziehen können: Legt der Elternteil den Ehenamen ab, so soll das Kind den geänderten Familiennamen des betreffenden Elternteils oder einen Doppelnamen aus seinem bisherigen Familiennamen und dem geänderten Familiennamen des Elternteils erhalten können, ohne ein kompliziertes Verwaltungsverfahren zu durchlaufen. Auch Volljährige haben diese Möglichkeiten. Außerdem ist bei Tod eines Elternteils ein Wechsel des Namens zum Namen des anderen Elternteils möglich.
Eine weitere Möglichkeit wird für Volljährige geschaffen. Sie können – innerhalb bestimmter Grenzen - eine Namenserklärung abgeben.
Einmalige Neubestimmung Ihres Geburtsnamens:
Hinsichtlich des wählbaren Namens ist auf den Zeitpunkt der Geburt oder Annahme als Kind (Adoption) abzustellen.
Führen Sie einen Doppelnamen, so können Sie bestimmen, dass
Eine Person die adoptiert wird, erhält den Familiennamen des Annehmenden. Nach dem neuen Namensrecht können Volljährige der Namensänderung widersprechen.
Hinweis:
Bei den vorgenannten Informationen handelt es sich um eine verkürzte Darstellung. Ob alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Namensänderung vorliegen, muss jeweils anhand des Einzelfalles geprüft werden.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, kommen Sie bitte auf uns zu. Wir beraten Sie gerne ausführlich.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz.
Foto: franz12/ istockphoto.com