Wohngeld

Wohngeldantrag

Wohngeld ist eine Unterstützungsleistung für Haushalte mit geringem Einkommen. Es gibt Wohngeld als Zuschuss zur Miete für Mieter*innen und als Lastenzuschuss für Eigentümer*innen von selbst genutztem Wohnraum.

Anspruch prüfen

Der Wohngeldrechner des Bundes gibt einen ersten Anhaltspunkt, ob ein Anspruch bestehen könnte.

Beachten Sie hierzu bitte, dass es sich um eine erste Orientierung handelt und eine rechtsverbindliche Auskunft erst nach Überprüfung der vollständigen Antragsunterlagen durch die Wohngeldbehörde erteilt werden kann.

Prüfen Sie vorab einen möglichen Wohngeldanspruch:

Sie wohnen in Freiburg und möchten erstmalig Wohngeld beantragen?

Checkliste der erforderlichen Unterlagen zur Beantragung von Wohngeld

Für die Beantragung von Wohngeld sind in Abhängigkeit von Ihrer individuellen Situation in der Regel folgende Unterlagen / Nachweise notwendig.

Bitte die Nachweise aller zutreffenden Einnahmearten beifügen:

Nachweise zur Miete

  • Mietvertrag mit Ergänzungsvereinbarungen und Mietzahlungsbelege (z. B. Kontoauszüge) oder
  • Mietvertrag mit Ergänzungsvereinbarungen und Vordruck „Angaben zur Miete“ durch Vermieter*in unterschrieben
  • Müllgebührenbescheid

Nachweise zu den Bruttogesamteinnahmen

Erwerbstätigkeit:

  • Verdienstbescheinigungen – einschl. Nachweise über Ausbildungsverhältnisse/- vergütungen oder vergleichbare Nachweise

Rente:

  • aktuelle Rentenbescheide (Altersruhegeld, Witwenrente, Betriebsrente, ausländische Rente etc.) oder letzte Rentenänderungsmitteilung

Immobilieneigentum:

  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
    • Einkommensteuerbescheid - letzter Bescheid
    • (Alternativ) Vorauszahlungsbescheid
    • (Alternativ) Einkommensteuererklärung - letzte Erklärung

Leistungsbezug:

  • Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld / Leistungen der Sozialhilfe / Kriegsopferfürsorge / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – jeweils letzte vollständige Bescheide
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe – jeweils letzte vollständige Bescheide
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - jeweils letzte vollständige Bescheide

Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit:

  • Gewinn und Verlusterklärung bzw. Bilanz (aufgeschlüsselt) aus Vorjahr und Prognose für das kommende Wirtschaftsjahr, wenn möglich auch als Gewinn und Verlusterklärung, Einnahmenüberschussrechnung bzw. Bilanz

Kindes- oder Ehegattenunterhalt / Unterhaltsvorschuss / Unterhaltsanspruch:

  • Unterhaltsleistungen mit Angaben über deren Art und Höhe, sowie über die begünstigten Personen oder Bescheid über die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen
  • Wenn kein Unterhalt gezahlt wird, Begründung, warum kein Unterhalt geleistet werden kann
  • Bei Bezug von Ehegattenunterhalt: Nachweis, dass der Versteuerung zugestimmt wurde (Anlage U zur Einkommensteuererklärung)
  • Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) - jeweils letzte vollständige Bescheide
  • Unterhaltshilfe – jeweils letzte vollständige Bescheide

Stipendien / BAföG / Leistungen bei Ausbildung / Studienkredit:

  • Fördermittel aus Stipendien – jeweils letzte vollständige Bescheide
  • Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Leistungen bei Teilnahme am Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa (MobiPro), Leistungen nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) oder Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) – jeweils letzte vollständige Bescheide
  • Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) - jeweils letzte Vollständige Bescheide
  • KfW-Studienkredite – aktuelle Bescheinigung

Weitere Leistungsansprüche:

  • Krankengeld / Krankengeld bei Erkrankung des Kindes nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - jeweils letzte vollständige Bescheide
  • Übergangsgeld nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) / Verletztengeld nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) – jeweils letzte vollständige Bescheide

Zinsen / Dividenden:

  • Zinsen / Dividenden aus dem Vorjahr

Veranlagung zur Einkommenssteuer:

z.B. bei erhöhten Werbungs- und Kinderbetreuungskosten:

  • Einkommensteuerbescheid - letzter Bescheid
  • Vorauszahlungsbescheid
  • Einkommensteuererklärung - letzte Erklärung
  • Kinderbetreuungskosten - Vertrag, Rechnungen und Zahlungsnachweise

Schwerbehinderung / Pflegegrad:

  • Nachweis über eine Schwerbehinderung
  • Nachweis über einen Pflegegrad
  • Nachweis über eine Schwerbehinderung mit Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) – Soziale Pflegeversicherung
  • die Eigenschaft als Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes

Kind(er):

  • Kindergeld / Kinderzuschlag oder vergleichbare Leistungen – jeweils letzte vollständige Bescheide oder z. B. Kontoauszug
  • die Erfüllung von gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen mit Angaben über Art und Höhe der Leistungen und der empfangsberechtigten Person
  • Notarielle Unterhaltsvereinbarungen, Unterhaltstitel, Unterhaltsbescheid
  • Nachweise über den Betreuungsumfang bei Betreuung von eigenen Kindern, wenn diese auch vom getrenntlebenden Ehegatten betreut werden

Private / freiwillige Krankenversicherung / Lebensversicherung:

  • Beitragszahlung zu einer privaten / freiwilligen Krankenversicherung (einschließlich Vertrag) Beitragszahlung zu einer privaten Lebensversicherung für Personen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind (einschließlich Vertrag)

Ehrenamtliche Tätigkeit:

  • Einnahmen aus ehrenamtlicher/n Tätigkeit/en

Weitere Nachweise:

  • Nachweis der gerichtlichen Anordnung einer Betreuung
  • Nachweis der vertraglichen Bevollmächtigung, wenn der Antrag durch eine andere Person gestellt wurde
  • Nachweis über die Verpflichtungserklärung und Leistungen einer nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verpflichteten Person
  • Bankverbindung IBAN/BIC

Immobilieneigentümer*innen (Unterlagen für die Beantragung eines Lastenzuschusses)

  • Fremdmittelbescheinigung / Nachweis über Zins- und Tilgungsleistungen
  • Kontoauszug aktuell über Zins / Tilgung
  • Grundsteuerbescheid
  • Bescheid über Eigenheimzulage
  • Verwaltergebühr / Verwaltungskosten
  • Erbbauzinsen
  • Zinszuschuss
  • Wohnfläche / Grundrissplan
  • Abtretungserklärung Bausparkasse / Lebensversicherung
  • Kaufvertrag

Wie geht es weiter?

Sobald Sie Ihren Antrag mit allen Unterlagen digital abgeschickt haben, prüft die Wohngeldstelle diesen.

Reichen Sie Ihren Antrag möglichst vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Erst dann kann die Wohngeldstelle Ihren Antrag bearbeiten. Wenn Unterlagen fehlen, setzt sich die Wohngeldstelle mit Ihnen in Verbindung. Die Angabe Ihrer Telefonnummer hilft, Fragen auf kurzem Wege zu klären.

1

Erforder­liche Unterlagen digital bereithalten

2

Formular aus­füllen und Unter­lagen hoch­laden

3

Bearbei­tung durch die Wohngeldstelle

Aktuell besteht im der Abteilung Wohngeld und Wohnberechtigungsschein ein sehr hohes Antragsaufkommen. Dies führt zu verlängerten Bearbeitungszeiten. Ihr Anliegen wird schnellstmöglichst bearbeitet. Danke für ihr Verständnis!

Sie brauchen Unterstützung beim Antrag?

Die Sozialberatung bietet konkrete Unterstützung. Sie informiert über mögliche Leistungen und hilft bei Anträgen und steht bei Fragen beratend zur Seite.

Das Angebot wendet sich konkret an Familien, Alleinerziehende und Senior*innen mit geringem Einkommen oder mit Anspruch auf Transferleistungen. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.

Sie erhalten bereits Wohngeld und möchten es im Anschluss weiterhin erhalten?

Sie erhalten bereits Wohngeld und es ergaben sich Änderungen, z.B. beim Einkommen oder der Miete?

Stellen Sie hier einen Erhöhungs- bzw. Überprüfungsantrag

Sie haben ein Schreiben erhalten mit der Bitte, Unterlagen nachzureichen?

Sie gehen davon aus, dass Sie bereits jetzt Anspruch auf Wohngeld haben, können den Antrag aber erst nächsten Monat stellen?

Stellen Sie hier einen formlosen Wohngeldantrag zur Fristenwahrung.

Sie erhalten das Wohngeld rückwirkend ab dem Monat, in dem der Antrag oder der formlose Antrag gestellt wurde.

Weitere Leistungen

Wenn Sie Wohngeld erhalten, haben Sie Anspruch auf Vergünstigungen und Erstattungen bei Mobilität, Bildung und Kinderbetreuung:

Vergünstigungen für das Deutschlandticket

Gutscheine zum Beispiel für Schulausflüge, Nachhilfe oder für Musik-, Sport- und Spielangebote

Erstattung des Elternbeitrags in Kindertageseinrichtungen

Vergünstigungen und freie Eintritte bei zahlreichen Einrichtungen und Veranstaltungen

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