Wohngeld

Wohngeldantrag

Wohngeld ist eine Unterstützungsleistung für Haushalte mit geringem Einkommen. Es gibt Wohngeld als Zuschuss zur Miete für Mieter*innen und als Lastenzuschuss für Eigentümer*innen von selbst genutztem Wohnraum.

Anspruch prüfen

Der Wohngeldrechner des Bundes gibt einen ersten Anhaltspunkt, ob ein Anspruch bestehen könnte.

Beachten Sie hierzu bitte, dass es sich um eine erste Orientierung handelt und eine rechtsverbindliche Auskunft erst nach Überprüfung der vollständigen Antragsunterlagen durch die Wohngeldbehörde erteilt werden kann.

Prüfen Sie vorab einen möglichen Wohngeldanspruch:

Wohngeld beantragen - so geht's!

Checkliste durchgehen und zutreffende Unterlagen sammeln

Sie möchten jetzt Wohngeld beantragen, bekommen aber einzelne Unterlagen erst im nächsten Monat? Stellen Sie einen formlosen Wohngeldantrag zur Fristenwahrung.

Ihnen liegen alle Unterlagen vor? Scannen Sie die Unterlagen und halten Sie sie digital bereit.

Nun können Sie den Antrag online stellen und die Unterlagen vollständig hochladen..

Im Anschluss erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die Wohngeldstelle beginnt mit der Bearbeitung.

Aktuell besteht im der Abteilung Wohngeld und Wohnberechtigungsschein ein sehr hohes Antragsaufkommen. Dies führt zu verlängerten Bearbeitungszeiten. Wir bitten, dies zu entschuldigen! 

Liegen die Unterlagen vollständig vor, erhalten Sie einen Bescheid auf dem Postweg. Im Bescheid ist angegeben, ob Sie Wohngeld erhalten und in welcher Höhe.

Benötigt die Wohngeldstelle weitere Angaben oder Unterlagen, stellt sie telefonische Rückfragen oder übersendet ein Mitwirkungsschreiben. Reichen Sie fehlende Unterlagen online nach, damit die Wohngeldstelle die Bearbeitung fortsetzen und abschließen kann.

Checkliste der erforderlichen Unterlagen zur Beantragung von Wohngeld

Für die Beantragung von Wohngeld sind in Abhängigkeit von Ihrer individuellen Situation in der Regel folgende Unterlagen / Nachweise notwendig.

Bitte die Nachweise aller zutreffenden Einnahmearten beifügen:

Nachweise zur Miete

  • Mietvertrag mit Ergänzungsvereinbarungen und Mietzahlungsbelege (z. B. Kontoauszüge) oder
  • Mietvertrag mit Ergänzungsvereinbarungen und Vordruck „Angaben zur Miete“ durch Vermieter*in unterschrieben
  • Müllgebührenbescheid

Nachweise zu den Bruttogesamteinnahmen

Erwerbstätigkeit:

  • Verdienstbescheinigungen – einschl. Nachweise über Ausbildungsverhältnisse/- vergütungen oder vergleichbare Nachweise

Rente:

  • aktuelle Rentenbescheide (Altersruhegeld, Witwenrente, Betriebsrente, ausländische Rente etc.) oder letzte Rentenänderungsmitteilung

Immobilieneigentum:

  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
    • Einkommensteuerbescheid - letzter Bescheid
    • (Alternativ) Vorauszahlungsbescheid
    • (Alternativ) Einkommensteuererklärung - letzte Erklärung

Leistungsbezug:

  • Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld / Leistungen der Sozialhilfe / Kriegsopferfürsorge / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – jeweils letzte vollständige Bescheide
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe – jeweils letzte vollständige Bescheide
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - jeweils letzte vollständige Bescheide

Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit:

  • Gewinn und Verlusterklärung bzw. Bilanz (aufgeschlüsselt) aus Vorjahr und Prognose für das kommende Wirtschaftsjahr, wenn möglich auch als Gewinn und Verlusterklärung, Einnahmenüberschussrechnung bzw. Bilanz

Kindes- oder Ehegattenunterhalt / Unterhaltsvorschuss / Unterhaltsanspruch:

  • Unterhaltsleistungen mit Angaben über deren Art und Höhe, sowie über die begünstigten Personen oder Bescheid über die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen
  • Wenn kein Unterhalt gezahlt wird, Begründung, warum kein Unterhalt geleistet werden kann
  • Bei Bezug von Ehegattenunterhalt: Nachweis, dass der Versteuerung zugestimmt wurde (Anlage U zur Einkommensteuererklärung)
  • Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) - jeweils letzte vollständige Bescheide
  • Unterhaltshilfe – jeweils letzte vollständige Bescheide

Stipendien / BAföG / Leistungen bei Ausbildung / Studienkredit:

  • Fördermittel aus Stipendien – jeweils letzte vollständige Bescheide
  • Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Leistungen bei Teilnahme am Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa (MobiPro), Leistungen nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) oder Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) – jeweils letzte vollständige Bescheide
  • Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) - jeweils letzte Vollständige Bescheide
  • KfW-Studienkredite – aktuelle Bescheinigung

Weitere Leistungsansprüche:

  • Krankengeld / Krankengeld bei Erkrankung des Kindes nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - jeweils letzte vollständige Bescheide
  • Übergangsgeld nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) / Verletztengeld nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) – jeweils letzte vollständige Bescheide

Zinsen / Dividenden:

  • Zinsen / Dividenden aus dem Vorjahr

Veranlagung zur Einkommenssteuer:

z.B. bei erhöhten Werbungs- und Kinderbetreuungskosten:

  • Einkommensteuerbescheid - letzter Bescheid
  • Vorauszahlungsbescheid
  • Einkommensteuererklärung - letzte Erklärung
  • Kinderbetreuungskosten - Vertrag, Rechnungen und Zahlungsnachweise

Schwerbehinderung / Pflegegrad:

  • Nachweis über eine Schwerbehinderung
  • Nachweis über einen Pflegegrad
  • Nachweis über eine Schwerbehinderung mit Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) – Soziale Pflegeversicherung
  • die Eigenschaft als Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes

Kind(er):

  • Kindergeld / Kinderzuschlag oder vergleichbare Leistungen – jeweils letzte vollständige Bescheide oder z. B. Kontoauszug
  • die Erfüllung von gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen mit Angaben über Art und Höhe der Leistungen und der empfangsberechtigten Person
  • Notarielle Unterhaltsvereinbarungen, Unterhaltstitel, Unterhaltsbescheid
  • Nachweise über den Betreuungsumfang bei Betreuung von eigenen Kindern, wenn diese auch vom getrenntlebenden Ehegatten betreut werden

Private / freiwillige Krankenversicherung / Lebensversicherung:

  • Beitragszahlung zu einer privaten / freiwilligen Krankenversicherung (einschließlich Vertrag) Beitragszahlung zu einer privaten Lebensversicherung für Personen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind (einschließlich Vertrag)

Ehrenamtliche Tätigkeit:

  • Einnahmen aus ehrenamtlicher/n Tätigkeit/en

Weitere Nachweise:

  • Nachweis der gerichtlichen Anordnung einer Betreuung
  • Nachweis der vertraglichen Bevollmächtigung, wenn der Antrag durch eine andere Person gestellt wurde
  • Nachweis über die Verpflichtungserklärung und Leistungen einer nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verpflichteten Person
  • Bankverbindung IBAN/BIC

Immobilieneigentümer*innen (Unterlagen für die Beantragung eines Lastenzuschusses)

  • Fremdmittelbescheinigung / Nachweis über Zins- und Tilgungsleistungen
  • Kontoauszug aktuell über Zins / Tilgung
  • Grundsteuerbescheid
  • Bescheid über Eigenheimzulage
  • Verwaltergebühr / Verwaltungskosten
  • Erbbauzinsen
  • Zinszuschuss
  • Wohnfläche / Grundrissplan
  • Abtretungserklärung Bausparkasse / Lebensversicherung
  • Kaufvertrag

Sie wohnen in Freiburg und möchten erstmalig Wohngeld beantragen?

Die Antragstellung ist über ein Smartphone leider nicht möglich. Bitte verwenden Sie hierfür einen Computer.

Sie brauchen Unterstützung beim Antrag?

Die Sozialberatung bietet konkrete Unterstützung. Sie informiert über mögliche Leistungen und hilft bei Anträgen und steht bei Fragen beratend zur Seite.

Das Angebot wendet sich konkret an Familien, Alleinerziehende und Senior*innen mit geringem Einkommen oder mit Anspruch auf Transferleistungen. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.

Weitere Beratungsstellen

Schreibstube
DRK-Kreisverband Freiburg e.V.
mittwochs von 15:00 – 18:00 Uhr im Stühlinger Gewerbehof
Eingang über den Innenhof, Ferdinand-Weiß-Straße 9a
Kontaktperson: Katharina Seitz:
0761 20 57 41 286
katharina.seitz@drk-freiburg.de;
www.drk-freiburg.de/angebote/hilfen-in-der-not/schreibstube

Behördenlots*innen:
DRK-Kreisverband Freiburg e.V.
dienstags von 15:00 – 17:00 Uhr in Landwasser
im Stadtteiltreff im Einkaufszentrum gegenüber der kath. Kirche, Auwaldstraße 92
mittwochs von 10:00 – 13:00 Uhr im Stadtteiltreff Tennenbacher Straße 36 in Brühl
Kontaktperson: Laura Rodríguez Alonso:
0170  77 96 162
laura.rodriguezalonso@drk-freiburg.de;
www.drk-freiburg.de/angebote/migration-und-integration/behoerdenlots/innen

Beratung für Familien:

SkF-Kompetenzzentrum Familie
Eschholzstraße 101, 79115 Freiburg
kompetenzzentrum@skf-freiburg.de
0761 38508-330

Familienbüro 
Das Familienbüro berät kostenfrei und ohne vorherige Terminabsprache zu allen Themen rund um den Familienalltag und vermittelt weiter.
kontakt@freiburger-familienbuero.de,
0160  977 524 52

Beratung für junge Erwachsene bis 26 Jahre:

Jugendberatung Freiburg e.V.
Engelbergerstr. 3, 79106 Freiburg
info@jugendberatung-freiburg.de
www.jugendberatung-freiburg.de/sohelfenwirdir
0761 / 273487

Sie erhalten bereits Wohngeld und möchten es im Anschluss weiterhin erhalten?

Sie erhalten bereits Wohngeld und es ergaben sich Änderungen, z.B. beim Einkommen oder der Miete?

Stellen Sie hier einen Erhöhungs- bzw. Überprüfungsantrag

Sie haben ein Schreiben erhalten mit der Bitte, Unterlagen nachzureichen?

Sie gehen davon aus, dass Sie bereits jetzt Anspruch auf Wohngeld haben, können den Antrag aber erst nächsten Monat stellen?

Stellen Sie hier einen formlosen Wohngeldantrag zur Fristenwahrung.

Sie erhalten das Wohngeld rückwirkend ab dem Monat, in dem der Antrag oder der formlose Antrag gestellt wurde.

Weitere Anträge und Dokumente

Sie möchten die Liste zum Sammeln Ihrer Unterlagen abspeichern oder drucken?

Sie wohnen in einem Heim und möchten Wohngeld beantragen?

Sie möchten eine Verdienstbescheinigung einreichen?

Sie sind selbstständig tätig?

Sie vermieten oder verpachten?

Sie möchten den Antrag handschriftlich stellen?

Sie wohnen in der eigenen Immobilie und haben hierfür ein Darlehen aufgenommen?

Sie wohnen zur Miete und möchten genauere Angaben hierzu machen?

Sie wohnen in einer Wohngemeinschaft (WG) und möchten genauere Angaben hierzu machen?

Wie geht es weiter?

Sobald Sie Ihren Antrag mit allen Unterlagen digital abgeschickt haben, prüft die Wohngeldstelle diesen.

Reichen Sie Ihren Antrag möglichst vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Erst dann kann die Wohngeldstelle Ihren Antrag bearbeiten. Wenn Unterlagen fehlen, setzt sich die Wohngeldstelle mit Ihnen in Verbindung. Die Angabe Ihrer Telefonnummer hilft, Fragen auf kurzem Wege zu klären.

Weitere Leistungen

Wenn Sie Wohngeld erhalten, haben Sie Anspruch auf Vergünstigungen und Erstattungen bei Mobilität, Bildung und Kinderbetreuung:

Foto: shih-wei /istockphoto.com