Projekte-Fonds Freiburg 2025
Engagierte Bürger*innen investieren nicht nur viel Zeit, sondern oft auch eigene finanzielle Mittel für ihre ehrenamtliche Tätigkeit. Dabei stoßen sie an Grenzen. Oft fehlen Freiwilligen nur kleine Beträge zur erfolgreichen Umsetzung ihres Projekts. Hier setzt der Projekte-Fonds Freiburg an. Bürgerschaftlich Engagierte sollen finanziell entlastet werden, indem sie niederschwellig genau für diese fehlenden Beträge einen Zuschuss beantragen können. Im Falle einer Zusage wird die Förderung rückwirkend und nach Vorlage eines kurzen Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Ab 2025 können Anträge laufend gestellt werden. Drei Mal jährlich wird über die aktuell eingereichten Anträge entschieden: Ende Januar, Ende Mai und Ende September.
Förderkriterien (121,2 KB) für die Antragstellung
Verwendungsnachweis-Formular (33,5 KB)
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Bürgerschaftlich Engagierte in Vereinen, Gruppen und Initiativen.
Was kann gefördert werden?
- Öffentlichkeitsarbeit: Flyer, Plakate, Broschüren, Websites, Veranstaltungen etc.
- Büroarbeit: Porto, Telefon, Büromaterialien
- Vernetzungsarbeit: Besuch von Workshops, Tagungen etc.
- Fortbildung: Besuch von Fortbildungen, die Ihrer ehrenamtlichen Arbeit dienen
- Externe personelle Unterstützung Ihrer Arbeit: Moderation, Supervision, Mediation
Wie viel Geld steht zur Verfügung?
Aus dem Projekte-Fonds können jährlich 6.000 Euro vergeben werden. Pro Antrag können bis zu 500 Euro beantragt werden. Übersteigt die Nachfrage die vorhandenen Mittel, behält sich die Jury vor, geringere Beiträge als beantragt zu bewilligen, um möglichst viele Gruppen unterstützen zu können.
Wie kann ein Antrag gestellt werden?
Ein Zuschuss aus dem Projekte-Fonds kann über das Online-Formular beantragt werden. Der Antrag kann auch formlos gestellt werden. Auf maximal 2 Seiten werden folgende Informationen gebraucht:
- Beschreibung von Anliegen und Aktivität der beantragenden Gruppe
- Das zu fördernde Vorhaben: Ziel, Gestaltung und zeitlicher Ablauf
- Einnahmen und Ausgaben für das Vorhaben
- Die Höhe des beantragten Zuschusses
- Ansprechpartner*in für das Vorhaben, mit vollständigen Kontaktdaten
Senden Sie Anfragen oder den formlosen Antrag per E-Mail an: engagement@freiburg.de
Wann kann ein Antrag gestellt und eine Entscheidung erwartet werden?
Anträge können ab sofort über das Online-Formular gestellt werden. Drei Mal jährlich wird über die aktuell eingereichten Anträge entschieden: Ende Januar, Ende Mai und Ende September. Mit einer Mitteilung über die Entscheidung ist Mitte bis Ende des jeweiligen Folgemonats (Februar, Juni bzw. Oktober) zu rechnen.
Wer entscheidet über die Anträge?
Über die Vergabe der finanziellen Mittel entscheidet die städtische Koordinationsstelle Bürgerschaftliches Engagement zusammen mit dem Haus des Engagements e.V. sowie dem Selbsthilfebüro und der Freiburger Freiwilligen-Agentur des Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg.
Wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich gerne an einen der genannten Dienste.
Von wem kommt das Geld?
Der Projekte-Fonds Freiburg wurde durch einen interfraktionellen Antrag des Gemeinderats der Stadt ermöglicht. Die finanziellen Mittel kommen aus dem städtischen Haushalt.