Home Mobilität und Verkehr mit dem Fahrrad Radfahren - wo und wo nicht?

Radfahren - wo erlaubt, wo nicht?

Das Radfahren und -abstellen in der Freiburger Altstadt unterliegt einigen Einschränkungen. Grundsätzlich gilt: Da, wo Radfahrer in der Fußgängerzone fahren dürfen, sind sie nur Gast und haben sich besonders rücksichtsvoll gegenüber Fußgängern zu verhalten.

Radfahren in Einbahnstraßen

In Freiburg gibt es rund 125 Einbahnstraßen. Über 70% davon sind mit einem Zusatzschild für die Benutzung durch den Radverkehr gegen die Einbahnrichtung freigegeben. Von den für eine Öffnung geeigneten Einbahnstraßen sind 93% geöffnet, die übrigen sollen noch freigegeben werden.

Ziel der Öffnung ist es, Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen, das Ausweichen des Radverkehrs auf den Gehweg mit den dadurch verbundenen Nachteilen für Fußgänger zu vermeiden sowie die Sicherheit für den Radverkehr zu erhöhen. Denn Untersuchungen haben ergeben, dass sich die Verkehrssicherheit durch die Legalisierung des Radfahrens gegen die Einbahnstraßenrichtung verbessert, da die Verkehrsteilnehmer stärker aufeinander Rücksicht nehmen und oft eine Verlagerung des Radverkehrs von benachbarten Hauptverkehrsstraßen erfolgt.

Damit das Fahren durch eine geöffnete Einbahnstraße sicher ist, ist gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer wichtig. Insbesondere sollte - vor allem in Kurven - strikt am rechten Fahrbahnrand gefahren werden. Auch bei einmündenden Straßen oder Grundstücksausfahrten sowie beim Ein- und Ausparken ist besondere Vorsicht geboten.

Die Rad- und Fußwege auf beiden Seiten der Dreisam werden bei Hochwasser in einigen Bereichen innerhalb der Stadt Freiburg überflutet und deshalb durch Verkehrszeichen gesperrt.

Hier finden Sie Informationen über die Sperrungen, den maßgeblichen Hochwasserpegel und seine Vorhersage.

Die Stadt Freiburg bietet mit der vollständigen Radwegweisung und den in den letzten Jahren herausgegebenen Karten ein unmfassendes Angebot zur Orientierung.

Kontakt

Garten- und Tiefbauamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
gut@freiburg.de

Mängelmelder der Stadt Freiburg
z.B. für Schrotträder, bauliche Schäden
an Radwegen, in den Weg wachsendes
Grün, verdrehte oder verschmutze Schilder
oder Radwegweiser, defekte Ampeln etc.
www.freiburg.de/maengelmelder

Radverkehrsplanung:
Herren Gutzmer und Schneider
Tel. 0761 / 201 - 4684 und - 4677
radplanung@freiburg.de

Ampel und Verkehrsregelung:
Herr Mayer
Tel. 0761 / 201 - 4660
andreas.mayer@freiburg.de

Hotline für Störungen an Ampeln
Tel. +49 761 201 – 4669
www.freiburg.de/ampeln

Defekte Straßenbeleuchtung
Störungsmelder der badenovaNETZE

Scherben - Hotline
Tel. 0761 / 76707 - 710
ggf. auf Anrufbeantworter sprechen!
info@abfallwirtschaft-freiburg.de

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