Umgang mit Feuer im Wald

Gerade in den Sommermonaten mit teils extremen Hitzewellen und anhaltender Trockenheit steigt die Gefahr von Waldbränden im Stadtwald stark an. Der Deutsche Wetterdienst veröffentlicht von März bis Oktober täglich einen Waldbrandgefahrenindex mit fünf Gefährdungsstufen. Die niedrigste Stufe 1 bedeutet eine "sehr geringe Gefahr". Bei der höchsten Stufe 5 ist eine "sehr hohe Waldbrandgefahr" erreicht. Je nach Gefahrenlage kann das Forstamt Freiburg dann Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und etwa das Grillen an offiziellen Grillstellen verbieten.
Waldbrandgefahrenindex des DWD
Sicherheitstipps
- Grundsätzlich gilt vom 1. März bis 31. Oktober im gesamten Stadtwald und in einer Entfernung von 100 Metern zum Waldrand ein Rauchverbot.
- Entlang von Straßen geht Waldbrandgefahr auch von achtlos aus dem Fenster geworfene Zigarettenkippen aus.
- Feuermachen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Feuer darf nur unter Aufsicht betreiben werden und ist vor dem Verlassen der Grillstelle vollständig zu löschen. Bei besonders hoher Brandgefahr kann das Feuermachen auch an den offiziellen Feuerstellen eingeschränkt oder verboten werden.
- Alle Waldbesucher*innen werden gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. PKW dürfen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden, um die Rettungswege für Einsatzfahrzeuge freizuhalten.
- Fahrzeuge sollen nicht über trockenem Bodenbewuchs, vor allem trockenem Gras, stehen, da heiße Katalysatoren oder Auspuffteile die trockene Vegetation leicht entzünden können.
Was tun, wenn's brennt?
Wer einen Waldbrand bemerkt, soll unverzüglich die Feuerwehr (112) informieren. Die schnelle Information über einen Brandherd und seine rasche Bekämpfung tragen dazu bei, das Ausmaß des Schadens einzudämmen und Gefahren für Natur und Mensch zu vermeiden. Damit die Feuerwehr den Einsatzort schnell erreichen kann, ist eine präzise Ortsbeschreibung wichtig. Hierfür eignen sich zum Beispiel die Rettungspunkte des Forstamtes, allgemein bekannte Parkplätze, Namen von Waldwegen oder die Beschilderung von Wanderwegen und Mountainbiketrails.