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Förderung von Institutionen

92 Kultureinrichtungen in der Stadt Freiburg erhalten momentan eine institutionelle Förderung. Der Gemeinderat beschließt die institutionelle Förderung alle zwei Jahre für den jeweiligen Doppelhaushalt. Das Kulturamt berät und unterstützt Kultureinrichtungen in allen Belangen ihrer Arbeit. Es bearbeitet die Anträge auf institutionelle Förderung und setzt die Zuwendungen um.
Außerdem können Chöre eine 4-jährige Basisförderung und Musik- und Gesangsvereine einen jährlichen Zuschuss erhalten. Diese Förderung wird direkt durch das Kulturamt vergeben. Institutionen der Bildenden Kunst können jährlich Ausstellungshonorare beantragen.

Bildende Kunst

Institutionelle Förderung

Ausstellungshonorare

Die Verbesserung der sozialen Lage von Künstler*innen und faire Honorierungen im Kulturbetrieb sind wichtige Anliegen des Gemeinderats der Stadt Freiburg wie auch der Kulturverwaltung, was auch im Grundsatz 2 des beschlossenen Strategiepapiers zur nachhaltigen Ausrichtung der kommunalen Kunst- und Kulturförderung festgehalten ist. Aktuell liegt das durchschnittliche Jahreseinkommen eines*r bildenden Künstler*in laut Künstlersozialkasse nur knapp über der Armutsgrenze.Ausstellungshonorare stellen somit eine Möglichkeit dar, diesem Missstand in Teilen entgegenzuwirken. In den vergangenen Jahren wurde dieses bereits erfolgreich in anderen Kommunen und Bundesländern eingeführt und praktiziert, so dass die Stadt Freiburg hier auf erprobte Modelle zurückgreifen kann.Zugleich ist bei der Einführung von Ausstellungshonoraren auch die Solidarität unter den Bildenden Künstler*innen gefragt. Die Honorare sollen darauf abzielen, in erster Linie professionell arbeitende Künstler*innen zu fördern, die ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch ihre künstlerische Arbeit verdienen. Hierfür stehen ab dem Jahr 2026 jährlich 50.000,00 EUR zur Verfügung.

Wer wird gefördert?

Aus diesem Förderbudget sollen professionell arbeitende Bildende Künstler*innen ein Honorar für die Bereitstellung ihrer künstlerischen Werke in temporären, kuratieren Ausstellungen in Freiburg erhalten.Als Kunstwerke sind hierbei alle Äußerungen zu verstehen, die bei einer kuratierten Ausstellung gezeigt werden und der Bildenden Kunst zugeordnet werden können. Vergütet werden somit Installationen, Film- und Videoarbeiten, Malerei, Grafik, Zeichnung, Fotografie und Skulptur etc. Im Rahmen von Ausstellungen können auch Performances und Aktionen berücksichtigt werden. Keine Anträge können beispielsweise für musikalische Beiträge, Lesungen oder wissenschaftliche Vorträge gestellt werden.Die Ausstellungshonorare dienen der Förderung professioneller Bildender Künstler*innen in Freiburg. Kriterien für eine professionelle Tätigkeit sind insbesondere  ein abgeschlossenes oder laufendes Studium an einer staatlich anerkannten künstlerischen Hochschule in Deutschland oder einer gleichwertigen Institution im Ausland der Nachweis künstlerischer Tätigkeit etwa durch regelmäßige Ausstellungstätigkeit, Publikationen, Auszeichnungen, Stipendien, Webpräsenz Im Rahmen eines Abschlusses öffentlich gezeigte Werke (wie etwa Diplomausstellungen) können nicht berücksichtigt werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Institutionen, die durch das Kulturamt der Stadt Freiburg im Bereich Bildender Kunst institutionell gefördert werden oder Akteur*innen, die eine verstetigte Projektförderung (mindestens seit drei Jahren in Folge; insbesondere Jahresprogramme von Off-Spaces) erhalten. Nicht antragsberechtigt sinda) städtische Einrichtungen mit einem eigenen Etat,b) Institutionen zur künstlerischen Ausbildung,c) Einzelkünstler*innen Für die „Morat-Halle Nord“ übernimmt das Kulturamt die Berechnung und Auszahlung der Ausstellungshonorare an die durch die Kommission ausgewählten Künstler*innen. Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen:  Die ausgestellten künstlerischen Arbeiten müssen überwiegend im Eigentum der Künstler*innen sein Die Arbeiten müssen im Rahmen der Präsentation für mindestens vier Wochen öffentlich zugänglich sein. Performances, Aktionen, etc. können als Dokumentationen in die jeweilige Ausstellung integriert werden Die beteiligten Künstler*innen müssen für das Honorar eine Rechnung an die jeweilige Einrichtung stellen können Die Antragstellenden versichern die Einhaltung der genannten Kriterien. Deren Nichteinhaltung kann eine Rückforderung der Fördermittel nach sich ziehen.Die Ausstellungshonorare berücksichtigen keine Produktions-, Transportkosten, Auf- und Abbaukosten etc. Somit ist es erstrebenswert, wenn über die Ausstellungshonorare hinaus weitere Vergütungen durch die jeweiligen Institutionen erfolgen.

Art und Höhe der Förderung

Zuwendungen aus dem Budget für Ausstellungshonorare werden an die antragstellenden Einrichtungen zur weiteren Ausreichung an die Künstler*innen (nach Rechnungsstellung) vergeben.Die Gesamthöhe der Zuwendung ergibt sich aus der jährlichen Ausstellungsplanung der jeweiligen Einrichtungen. Die Höhe der einzelnen Ausstellungshonorare bemisst sich an der Anzahl der beteiligten Künstler*innen. Pro Einrichtung können Vergütungen für maximal vier Ausstellungen pro Jahr beantragt werden. Alle angegebenen Beträge sind Bruttobeträge (d. h. inkl. MwSt.) und inklusive der KSK-Beiträge. Daraus ergeben sich gestaffelt nach der Anzahl der beteiligten Künstler*innen folgende Ausstellungshonorare:           Einzelausstellung: 1260 Euro2 bis 3 Künstler*innen: je 420 Euro4 bis 6 Künstler*innen: je 262,50 Euro7 bis 10 Künstler*innen: je 105 Euro

Förderverfahren

Die Förderanträge für Ausstellungshonorare können jeweils im Vorjahr von den Einrichtungen online beim Kulturamt der Stadt Freiburg eingereicht werden. Das entsprechende Förderformular wird als Link per Mail an die jeweilige Institution versandt. Für den erstmaligen Förderzeitraum 2026 muss der Antrag bis zum 15. Februar 2026 beim Kulturamt eingegangen sein. Für die folgenden Kalenderjahre ist die Frist 31. Oktober des Vorjahres. Die Antragsfristen sind Ausschlussfristen. Verspätete Einreichungen können nicht berücksichtigt werden. Auf Grundlage der eingereichten Aufstellung wird nach den unter Punkt 3.3 genannten Vergütungspauschalen die Höhe der Zuwendung bewilligt. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Zuwendung wird zweckgebunden für die Ausstellungshonorare bewilligt. Die Auszahlung und den Nachweis der Zuwendung regelt der Zuwendungsbescheid.Sollten die Mittel der Ausstellungshonorare für die genannten Antragsberechtigten im Förderzeitraum nicht vollständig ausgeschöpft werden, stehen die verbleibenden Mittel zur Vergabe von Honoraren an Künstler*innen vornehmlich im Rahmen der Projektförderung im Sachgebiet Bildende Kunst zur Verfügung.

Film

Internationale Kulturinstitute

Kulturelle Bildung

Kulturpflege

Literatur

Musik

Institutionelle Förderung

Basisförderung Chöre

Nächste Antragsfrist:

  • Basisförderung 2025-28: war 14. Juli 2024 (Frist abgelaufen)
    Die nächste Möglichkeit zur Beantragung von Basisförderung für den Zeitraum 2029-2032 ist voraussichtlich im Juli 2028

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Förderung von Musik- und Gesangsvereinen

Die Stadt Freiburg unterstützt und fördert die vielfältige Arbeit und das Engagement von kulturell aktiven Musikvereinen in Freiburg. Die erforderlichen Voraussetzungen für die Förderung sowie die verschiedenen Arten der Förderung sind in den Richtlinien dargestellt. Einen wichtigen Schwerpunkt stellt dabei die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Musikvereine dar.  

Vergabe

Das Kulturamt ermittelt aufgrund der eingereichten Meldungen den jährlichen Zuschuss für die einzelnen Vereine.

Förderkriterien

Fristen

  •  1. Juni des jeweiligen Jahres

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Formulare

Kontakt

Frau Sonja Kiefer-Blickensdorfer
Telefon 0761 201-2111

Aufgaben: Musik

Soziokultur

Theater & Tanz

Formulare

Institutionelle Förderung

Basisförderung Chöre

Kontakt

Frau Katharina Wolfrum

Stv. Amtsleitung, Abteilungsleitung Kulturarbeit

Telefon +49 761 2012105
Frau Sophia Hansert

Kulturamt:
Personalverwaltung und institutionelle Förderung

Museen:
Personalverwaltung

Telefon +49 761 2012127
Frau Elke Nopper

Leitung der verwaltungstechnischen Abwicklung der institutionellen und Projektförderung für den gesamten Kulturbereich sowie der verwaltungstechnischen Abwicklung der Drittmittelakquise

Kulturamt:
Umsatzsteuerbescheinigungen nach § 4 Nr. 20 und 21 Umsatzsteuergesetz

Sprechzeiten:
Mo. bis Do. vormittags

Telefon 0761 201-2117