Grillplätze
Vom Frühling bis zum Herbst gehört das Grillen zu den beliebtesten Outdoor-Aktivitäten der Freiburger*innen. Wer nicht im eigenen Garten grillen kann oder mag, findet im Stadtgebiet viele öffentliche Grillstellen – im Stadtwald, in Parks und auf Spielplätzen. Die meisten sind frei zugänglich, kostenlos und müssen nicht reserviert werden.
Bitte beachten:
Das Feuermachen und Grillen ist in Grünanlagen und im Wald nur an offiziellen Grill- und Feuerstellen erlaubt (siehe §12 PolVO und §2 PolVO Wald).
Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die von Polizei, Vollzugsdienst und Förstern geahndet und mit Verwarnungs- und Bußgeldern belegt werden können.
Ab einem Waldbrandgefahrenindex von 4 ist das Feuermachen und Grillen in Grünanlagen und im Freiburger Stadtwald verboten! Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die aktuelle Waldbrandgefahr!
Grillregeln
- Im Seepark, im Dietenbachpark und am Moosweiher gibt es spezielle Grillzonen mit öffentlichen Grills und Picknickbänken.
- Hier können auch eigene Grills genutzt werden.
- Außerhalb der Grillzonen ist das Grillen nicht erlaubt.
- Im Stadtgarten, Colombipark und Park am Sandfang ist das Grillen verboten.
- In allen anderen Grünanlagen ist das Grillen auf mitgebrachten Grills erlaubt, wenn Anwohnende und andere Parknutzende nicht erheblich durch Rauch, Grillgeruch oder Lärm belästigt und die Anlagen nicht beschädigt werden.
- Eigene Grills:
- dürfen nicht unter Baumkronen aufgestellt werden,
- müssen 30 cm Bodenabstand haben,
- Einweggrills sind nicht erlaubt.
- Im Wald ist das Grillen auf mitgebrachten Grills verboten.
- Feuer immer beaufsichtigen.
- Vor dem Verlassen der Grillstelle das Feuer vollständig löschen. Bitte nehmen Sie dafür ausreichend Wasser (einen Kanister) oder Löschmaterial (Sand) mit.
- Grillasche und -kohle in dafür vorgesehenen Grillkohlebehältern entsorgen. Gibt es vor Ort keine, dürfen Grillasche und -kohle nur vollständig gelöscht und abgekühlt entsorgt werden.
- Öffentliche Grillroste nach dem Gebrauch bitte reinigen.
- Keinen Müll zurücklassen. Er kann ggf. in den dafür bereitgestellten Mülleimern entsorgt oder einfach wieder mitgenommen werden.
- Ab 22 Uhr ist Nachtruhe, bitte Rücksicht auf die Anwohner*innen nehmen. Auf Spielplätzen muss es schon ab 20 Uhr leise sein.
- Hunde:
- Im Wald im Umkreis von 100 Metern um Grillstellen anleinen.
- In Grillzonen an kurzer Leine mit max. 1,5 m Länge halten.
- Sind auf Spielplätzen verboten.
Alle Regeln sind in der Parkanlagensatzung zusammengefasst. Weitere Hinweise zum Umgang mit Feuer im Wald gibt es hier.
Waldhütten
Im Freiburger Stadtwald gibt es mehrere Waldhütten mit Grillmöglichkeit, die über das Forstamt der Stadt Freiburg gemietet werden können. Auch einige Grillstellen müssen vorab beim Forstamt angemeldet werden.