Bekanntmachung

Das Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 01.07.2025 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Freiburg im Breisgau für die Haushaltsjahre 2025/2026 bestätigt. Gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan 2025/2026 auf der Internetseite der Stadt Freiburg im Breisgau öffentlich bereitgestellt wird. Er ist unter folgendem Link abrufbar: www.freiburg.de/haushalt. Er steht dort bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung zur Verfügung.

Haushaltssatzung der Stadt Freiburg im Breisgau für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 08. April 2025 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 / 2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen Haushaltsjahr 2025
Euro
Haushaltsjahr 2026
Euro
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.371.897.539 1.434.365.653
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von –1.372.488.008 –1.412.829.896
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von –590.469 21.535.757
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von 0 0
1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von –590.469 21.535.757
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 14.457.380 13.743.950
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von –1.200.000 –1.200.000
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von 13.257.380 12.543.950
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von 12.666.911 34.079.707
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen Haushaltsjahr 2025
Euro
Haushaltsjahr 2026
Euro
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.356.702.117 1.418.222.940
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von –1.309.344.182 –1.348.003.585
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 47.357.935 70.219.355
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 34.243.820 43.145.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von –146.721.245 –148.723.078
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von –112.477.425 –105.578.078
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von –65.119.490 -35.358.723
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 47.599.700 48.240.600
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von –7.599.700 –8.240.600
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 40.000.000 40.000.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von –25.119.490 4.641.277

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 47.599.700 48.240.600

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf   –54.893.000

Bei den in der Investitionsliste aufgeführten Einzelvorhaben und bei Maßnahmen des Projektsystems (7*) gelten die Haushaltsansätze 2026 gleichzeitig als Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2025.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 120.000.000 120.000.000

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1 für die Gewerbesteuer auf
der Steuermessbeträge.
430 v. H. 430 v. H.

Nachrichtlich: der neue Steuersatz für die Grundsteuer wurde mit DS G-24/180 in einer eigenen Steuersatzung beschlossen und festgesetzt.