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de.kdrs.cms.servicebw.services.LeistungenCmsService@4f569737
Zuwendung für Landärztin / Landarzt beantragen
Als Hausärztin oder Hausarzt erhalten Sie bis zu 30.000 Euro Landesförderung.
Dies gilt, wenn Sie sich in Baden-Württemberg in einer ländlichen Gemeinde niederlassen, deren hausärztliche Versorgung nicht oder in naher Zukunft nicht mehr gesichert ist.
Es können gefördert werden:
- die Übernahme eines bestehenden Praxissitzes
- die Neuerrichtung einer Praxis
- die Errichtung einer Zweigpraxis
- die Anstellung eines Arztes / einer Ärztin
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: