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Wohnungsgeberbestätigung - Einzugstermin bestätigen / Auszugstermin mitteilen

Zieht jemand um, muss sie oder er innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden.

Dafür ist eine Wohnungsgeberbestätigung notwendig. Sonst ist eine Anmeldung nicht möglich.

Forms/Online Services

Voraussetzungen

Bei jedem Einzug muss der Wohnungsgeber eine Bestätigung ausstellen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt.

Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte – dazu gehören insbesondere auch Wohnungsverwaltungen.Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter, die untervermieten.

Verfahrensablauf

Die Bestätigung des Wohnungsgebers kann schriftlich vom Mieter vorgelegt oder elektronisch vom Wohnungsgeber an die Meldebehörde übermittelt werden.

In der Regel erhalten Mieter eine solche Bestätigung vom Vermieter. Der Mietvertrag reicht nicht aus. Wenn Sie eine eigene Wohnung beziehen, teilen Sie dies bei der Anmeldung entsprechend mit.
Mit der Bestätigung kann der Mieter gegenüber dem Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement den Einzug nachweisen und sich so regelkonform ummelden.

Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der Wohnungsgeberin und wenn diese nicht Eigentümerin ist auch Name und Anschrift der Eigentümerin,
  • die Anschrift der Wohnung,
  • die Namen der meldepflichtigen Personen.
  • Einzugstermin

 

Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld verhängt werden.

Bei einer elektronischen Bestätigung gegenüber der Meldebehörde erhalten Sie ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal. Das müssen Sie der meldepflichtigen Person für die Anmeldung des Wohnsitzes mitteilen.

Sie können sich danach bei der Meldebehörde erkundigen, ob sich die meldepflichtige Person angemeldet hat.

Fristen

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug

Erforderliche Unterlagen

Eine Online-Wohnungsgeberbestätigung steht Ihnen hier zur Verfügung. Für Vermieter halten das Bürgerservicezentrum im Rathaus im Stühlinger, die Bürgerberatung im Rathaus und die Ortsverwaltungen ein Formular, das zum Selbstausfüllen geeignet ist, bereit.

Kosten

keine

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 13.07.2022 freigegeben