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Procedure descriptions

Verkehrsunfall

Der Verkehrsunfall hat sich im Stadtgebiet Freiburg ereignet.

Voraussetzungen

Der Verkehrsunfall hat sich im Stadtgebiet Freiburg ereignet.

Verfahrensablauf

Der Unfall wird polizeilich aufgenommen. Der Unfallverursacher erhält von der Bußgeldbehörde eine Verwarnung (bis 55,00 €) bzw. den Bußgeldbescheid.

Fristen

Die Verwarnung ist innerhalb einer Woche nach Erhalt zu bezahlen.
Die Bezahlung des Bußgeldbescheides ist innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft fällig.

Erforderliche Unterlagen

Um Ihr Anliegen entsprechend zuordnen zu können, ist es hilfreich, wenn Sie unser Schreiben bzw. das Aktenzeichen griffbereit haben.

Kosten

Bei Erlass eines Bußgeldbescheides kommen 25,00 € Gebühren und 3,50 € Auslagen zur festgesetzten Geldbuße hinzu.

Rechtsgrundlage

  • § 56, 57, 105, 107 OWiG
  • § 49 StVO
  • § 24 StVG

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständingen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 02.05.2016 freigegeben.

Es ist nicht immer leicht, die richtige Anlaufstelle in der Stadtverwaltung zu finden und herauszufinden, auf welche Leistungen man Anspruch hat. Die Sozialberatung bietet hier konkrete Unterstützung. Sie informiert über mögliche Leistungen und hilft bei Anträgen und steht auch bei Fragen zur Existenzsicherung oder zu Leistungen der Pflege beratend zur Seite.

Das Angebot wendet sich konkret an Familien, Alleinerziehende und Senior*innen mit geringem Einkommen oder mit Anspruch auf Transferleistungen. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.