Procedure descriptions
Sonderpädagogisches Bildungsangebot - Aufhebung des Anspruchs beantragen
Der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot wird von der zuständigen Stelle aufgehoben, sobald die unten genannten Voraussetzungen vorliegen .
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: