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Sachverständiger IHK - Öffentliche Bestellung

Sie können sich als Sachverständiger und Sachverständige auf einem oder mehreren Gebiet(en) der Wirtschaft öffentlich bestellen und vereidigen lassen. Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).

Die öffentliche Bestellung ist keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Sie kann sowohl inhaltlich beschränkt als auch mit Auflagen verbunden werden und wird in der Regel auf fünf Jahre befristet.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: