Home Service Service A-Z
Procedure descriptions

Sachverständige nach BauSVO - Anerkennung beantragen

Technische Anlagen und Einrichtungen in Garagen, Verkaufsstätten und Versammlungsstätten muss ein anerkannter Bausachverständiger oder eine anerkannte Bausachverständige prüfen.

Technische Anlagen und Einrichtungen sind beispielsweise:

  • Rauchabzugsanlagen
  • Lüftungsanlagen
  • Sicherheitsstromversorgungsanlagen
  • Feuerlöschanlagen
  • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen

Wenn Sie als Bausachverständiger oder Bausachverständige tätig sein möchten, müssen Sie rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit einen Antrag auf Anerkennung stellen.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: