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Rechtliche Betreuung - Bestellung beantragen

Die Bestellung einer Betreuunge bedeutet, dass das Betreuungsgericht der betroffenen Person eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer zur Seite stellt. Sie oder er unterstützt die betroffene Person in rechtlichen Dingen. Wenn es im Einzelfall erforderlich ist, kann die Betreuung auch für die betroffene Person handeln, diese also vertreten.

Die Anordnung einer Betreuung hat keine Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit der betreuten Person. Nur ausnahmsweise kann das Gericht zusätzlich anordnen, dass rechtliche Erklärungen der betreuten Person der Einwilligung der Betreuerin oder des Betreuers bedürfen ("Einwilligungsvorbehalt").

Die Betreuung darf nicht länger als notwendig dauern. Spätestens nach sieben Jahren muss das Gericht über die Aufhebung oder Verlängerung entscheiden. Ist die Betreuung oder der Einwilligungsvorbehalt gegen den erklärten Willen der betreuten Person angeordnet worden, muss das Gericht sogar spätestens nach zwei Jahren über die Aufhebung oder Verlängerung entscheiden.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: