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Privatklage einreichen

Sie haben Anzeige erstattet, aber am Ende des Ermittlungsverfahrens verzichtet die Staatsanwaltschaft auf eine Klageerhebung bei Gericht?

Bei bestimmten Straftaten besteht nach Abwägung aller Umstände kein staatliches Interesse an der Strafverfolgung.
Ihnen steht dann gegebenenfalls der Weg der Privatklage offen.

Als Privatkläger oder Privatklägerin treten Sie im Verfahren an die Stelle der Staatsanwaltschaft. Die Straftat wird durch Sie ohne Mithilfe der Staatsanwaltschaft verfolgt.

Diese ist nicht zur Mitwirkung verpflichtet, kann das Verfahren aber jederzeit übernehmen.
Das Gericht legt der Staatsanwaltschaft die Akten vor, wenn es die Verfahrensübernahme für
notwendig hält. In einem solchen Fall scheiden Sie als Privatkläger oder Privatklägerin wieder aus dem Verfahren aus.

Ob Sie Privatklage erheben wollen, müssen Sie selbst entscheiden.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: