Offenlage – Einsicht in zukünftige oder geplante Bebauungspläne nehmen
Eine Offenlage wird im Bebauungsplanverfahren aber auch bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans durchgeführt, um die Öffentlichkeit am Planungsprozess zu beteiligen. Dabei werden der Entwurf des Bebauungsplans sowie die Begründung und bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen öffentlich ausgelegt.
Responsible authority
Voraussetzungen
Keine
Verfahrensablauf
Der Ort und die Dauer der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Während der Offenlage kann der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung und gegebenenfalls vorliegenden umweltrechtlichen Stellungsnahmen im Beratungszentrum Bauen und Energie im Offenlageraum eingesehen werden.
Sie haben nach der Einsichtnahme die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Planentwurf innerhalb der Auslegungsfrist abzugeben. Die fristgerechten Stellungnahmen werden überprüft und das Ergebnis der Überprüfung wird Ihnen mitgeteilt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben unberücksichtigt.
Fristen
Die Auslegungsfrist für den Planentwurf des Bebauungsplans beträgt in der Regel einen Monat.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Hinweise
Tipp:
Der Offenlageraum befindet sich im Baurechtsamt, beim Beratungszentrum Bauen und Energie.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 18.05.2016 freigegeben.