Procedure descriptions
Meldebescheinigung beantragen
Forms/Online Services
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Meldebescheinigung als digitales Dokument beantragen (kostenlos) über Service BW
Meldebescheinigung erhalten Sie sofort nach Ihrer Bestellung als digitales Dokument ohne Unterschrift.
Wichtig - Sie müssen sich online ausweisen können. Dafür benötigen Sie Ihren Personalausweis / elektronischen Aufenthaltstitel / eID-Karte und ein modernes Smartphone. -
Meldebescheinigung /Aufenthaltsbescheinigung bei der Stadt Freiburg beantragen (kostenpfichtig)
Über diesen Antrag erhalten Sie eine Meldebescheinigung mit Unterschrift und Siegel. Die Meldebescheinigung wird von der Stadt Freiburg ausgestellt und per Post an Sie versandt. Die Meldebescheinigung kostet 8,50 € kann per PayPal, GiroPay, Kreditkarte, etc… bezahlt werden.
- Online-Ausweisen - Schritt für Schritt erklärt
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer Wohnung aktuell gemeldet oder gemeldet gewesen zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.
Beispielsweise für:
- Aufgebot beim Standesamt
- Zulassungsstelle
- Banken
- Rentenversicherer
Hinweis:
- Dies gilt nicht als Wohnungsanmeldung / -ummeldung in Freiburg, diese finden Sie hier.
- Eine Meldebescheinigung enthält lediglich Daten zur eigenen Person. Daten zu einer dritten Person erhalten Sie über eine Melderegisterauskunft.
- Meldebescheinigungen, die über Service-BW beantragt werden, enthalten keine Unterschrift und kein Siegel. Sie können daher nicht zur Vorlage bei ausländischen Behörden verwendet werden (Apostille).
Folgende Meldebescheinigungen können beantragt werden:
Einfache Meldebescheinigung:
Inhalt:
- persönliche Daten
(Name, Vornamen, Rufname, Doktorgrad, Geburtsdatum) - aktuelle Anschrift
(alleinige Wohnung oder Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz/e)
Erweiterte Meldebescheinigung:
Inhalt:
- persönliche Daten
(Name, Vornamen, Rufname, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Frühere Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht) - Staatsangehörigkeit
- Religion
- Familienstand
- aktuelle Anschrift (alleinige Wohnung oder Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz/e) mit Einzugsdatum
- frühere Wohnsitze mit Einzugs- und Auszugsdatum
- Gesetzliche Vertreter/Ehegatten/Lebenspartner/Minderjährige Kinder
Aufenthaltsbescheinigung:
Inhalt:
- persönliche Daten (Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort)
- Staatsangehörigkeit
- Familienstand
- aktuelle Anschrift mit Datum seit wann in Freiburg gemeldet oder
- bei Wegzug historische Anschrift mit Datum von wann bis wann in Freiburg gemeldet gewesen und die Zielanschrift
Internationale Aufenthaltsbescheinigung:
Die internationale Aufenthaltsbescheinigung wird in verschiedenen Sprachen ausgestellt.
Inhalt:
- persönliche Daten (Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort)
- Familienstand
- Geschlecht
- Religion
- Staatsangehörigkeit
- aktuelle Anschrift mit Datum seit wann in Freiburg gemeldet
oder bei Wegzug - historische Anschrift mit Datum von wann bis wann in Freiburg gemeldet gewesen
Responsible authority
Voraussetzungen
Eine Meldebescheinigung kann nur beantragen, wer in Freiburg gemeldet ist oder gemeldet war.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle schriftlich, online oder persönlich mit Termin beantragen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Ausweisdokument, ggfs. Nachweis Sozialleistungen
- Wenn Sie den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen: Ausweisdokument, ggfs. Nachweis Sozialleistungen
Kosten
Eine Bescheinigung aus dem Melderegister ist in der Regel gebührenpflichtig.
Die Gebühr beträgt jeweils 8,50 Euro.
In folgenden Fällen ist die Meldebescheinigung kostenlos:
- Meldebescheinigung als digitales Dokument (über Service-BW)
- Meldebescheinigung für Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld oder Grundsicherung, Wohngeld)
- Meldebescheinigung für Rentenzwecke (Lebensbescheinigung)
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Meldebescheinigung für Kindergeld oder Elterngeld, Antrag auf Gebührenbefreiung bei der GEZ
Hinweise
Meldebescheinigungen, die über Service-BW beantragt werden, enthalten keine Unterschrift und kein Siegel. Sie können daher nicht zur Vorlage bei ausländischen Behörden verwendet werden (Apostille).
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 26.02.2024 freigegeben.


