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Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse des Gesundheitsfachs anerkennen lassen

Wenn Sie in Deutschland in einem bestimmten Gesundheitsfachberuf ohne Einschränkung tätig sein wollen, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen und den Beruf auszuüben.

Die Erlaubnis benötigen Sie für folgende Berufe:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerin
  • Gesundheits- und Krankenpflegehelfer und Gesundheits- und Krankenpflegehelferin
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
  • Pflegefachmann und Pflegefachfrau
  • Hebamme

Wenn Sie als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums nur vorübergehend und gelegentlich in Deutschland arbeiten wollen, benötigen Sie keine staatliche Erlaubnis. Sie müssen Ihre Tätigkeit aber der zuständigen Stelle melden. Weitere Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: