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Procedure descriptions

Hausauskunft beantragen

§ 50 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG) eröffnet Eigentümern (auch wenn sie nicht
zugleich Wohnungsgeber sind) und Wohnungsgebern (die nicht zugleich Eigentümer
sind), die Möglichkeit, mittels einer Auskunft von der Meldebehörde zu erfahren,
welche Personen in "seiner" Wohnung leben.

Um eine entsprechende Auskunft zu erhalten, müssen verschiedene
Voraussetzungen erfüllt und Unterlagen vorgelegt werden. Nähere Informationen
finden Sie im weiteren Verlauf.

Responsible authority

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Eigentümer
  • Wohnungsgeber
  • Bevollmächtigte Personen

Zudem muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt werden (z.B.
Durchsetzung von Rechtsansprüchen, Klärung von Untermietsverhältnissen).
Hierzu finden Sie im Onlineantrag ein entsprechendes Eingabefeld mit näheren
Erläuterungen.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie bitte für die Beantragung der Hausauskunft den oben verlinkten
Onlineantrag.

Eine Hausauskunft ist gebührenfrei. Die Zusendung der erstellten Hausauskunft
erfolgt per Post. Eine Zusendung per E-Mail ist nicht möglich.

Fristen

-/-

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie Ausweis-/Passdokument
  • ggfs. Vollmacht zur Beantragung (wenn Antragsteller nicht selbst Eigentümer
    bzw. Wohnungsgeber ist)
  • Eigentumsnachweis (z.B. Grundbuch- oder Grundsteuerauszug)
  • Darlegung des berechtigten Interesses (z.B. Durchsetzung von
    Rechtsansprüchen, Klarstellung von Untermietsverhältnissen).

Kosten

-/-

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung des Antrags und die Übersendung der Hausauskunft können bis zu
zwei Wochen in Anspruch nehmen.

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 26.04.2024 freigegeben.