Procedure descriptions
de.kdrs.cms.servicebw.services.LeistungenCmsService@6829cf08
Gleichstellung einer Behinderung mit einer Schwerbehinderung beantragen
Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Haben Sie einen GdB von 30 oder 40, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen.
Für gleichgestellte behinderte Menschen gelten die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen mit Ausnahme
- des Anspruchs auf Zusatzurlaub und
- des Anspruchs auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: