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Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen und Ersatz

Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie, wenn Sie Fahrgäste befördern in

  • Taxen
  • Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr
  • Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
  • Krankenwagen, wenn Sie Fahrgäste entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern

Für Inhaber der Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Befördern von Fahrgästen in 

  • Taxen und
  • Mietwagen, wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat

Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre.

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Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis sind:

  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
  • Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • persönliche Zuverlässigkeit: es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen
  • bei Taxen Nachweis der Ortskenntnis

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag persönlich bei einer der oben genannten Stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Führerscheinstelle.

Den Antrag auf Umtausch in einen Scheckkarten-Führerschein können Sie, soweit erforderlich, zeitgleich stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister
  • (Führungszeugnis und Auszug aus dem Fahreignungsregister werden direkt bei Antragsstellung angefordert und müssen nicht vom Antragsteller mitgebracht werden)
  • bei Ersterteilung für Taxen Ortskundeprüfung
  • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens (Gültigkeit: zwei Jahre)
  • Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von:
    • einem Augenarzt oder einer Augenärztin
    • einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
    • einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
    • einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung
  • ärztliche Eignungsbescheinigung

Das (vorgeschriebene) Formular für diese Bescheinigung haben die Ärzte in der Regel. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

  • leistungspsychologisches Gutachten

Diese Untersuchung prüft beispielsweise Ihre

  • Belastbarkeit
  • Reaktionsfähigkeit
  • Orientierungsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit

Sie können den Nachweis erbringen durch:

  • ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
  • eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung

Kosten

Je nach Stadt- und Landkreis unterschiedlich.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 15.02.2021 freigegeben.