Führerschein - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen
Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung wird die EU Richtlinie 2018 / 645 in nationales Recht umgesetzt.
Zum 23. Mai 2021 wurde bundesweit als Nachweis der bestehenden Qualifikation als Berufskraftfahrer der Fahrerqualifizierungsnachweis eingeführt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein ab.
Bitte beachten Sie:
- Anträge bei der Führerscheinstelle können Sie nur noch schriftlich eingereicht werden.
- Bitte fügen Sie außer den erforderlichen Antragsunterlagen im Original immer eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes und gegebenenfalls Ihres Führerscheins bei.
- Über die Bearbeitungsgebühren erhalten Sie einen Abgabenbescheid.
Hinweis: Mit der Verlängerung erhalten Sie eine neue Karte.
Achtung: Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann nur beantragt werden, wenn Ihre Fahrerlaubnis für die Klasse C/CE oder D/DE noch gültig ist oder für diese eine Verlängerung separat beantragt wurde.
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Voraussetzungen
Sie haben einen befristeten Führerschein
Verfahrensablauf
Sie müssen den Fahrerqualifizierungsnachweis schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular wird Ihnen zum Download unter der Rubrik "Formular" zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation erfolgt über die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises als ID1-Karte. Die Herstellung dieser Karte erfolgt zentral bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin.
Nach der Herstellung der Karte bekommen Sie diese automatisch von der Bundesdruckerei GmbH zugeschickt.
Expressverfahren:
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf die neue Karte verkürzt sich dadurch. Bitte an den schriftlichen Antrag einen entsprechenden Hinweiszettel anheften - "Bitte um Expressverfahren".
Fristen
Sie können den Antrag frühestens sechs Monate und spätestens sechs Wochen vor Ablauf Ihrer Berufskraftfahrer-Qualifikation stellen.
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, wird die Qualifikation nahtlos um fünf Jahre verlängert.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Führerschein (Kopie)
- Falls vorhanden: Fahrerqualifizierungsnachweis (Kopie)
- Nachweis über die Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz oder Bescheinigung der IHK über den Nachweis der Grundqualifikation (Original)
- biometrisches Lichtbild
Kosten
- 32,50 Euro
- bei Expressbestellung 37,90 Euro
Hinweis: Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse C/CE oder D/DE fallen die Kosten separat an und sind hierbei nicht enthalten.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 23.07.2021 freigegeben.