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Förderung von Projekten für Kinder und Jugendliche im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes

Förderung von Projekten für Kinder und Jugendliche im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes

Responsible authority

Voraussetzungen

  1. Fachlich fundiertes pädagogisch orientiertes Projekt/Veranstaltung zu Umwelt- und Naturschutzthemen
  2. Freiburger Umwelt- und Naturschutzvereinigung oder sonstige Organisation/Verein mit Sitz in der Stadt Freiburg ist Veranstalter
  3. Teilnahme von mind. 10 Kindern/Jugendlichen im Alter zwischen 4 und 18 Jahren
  4. Projekt/Veranstaltung in der Region
  5. keine Bezuschussung des Projekts

Verfahrensablauf

schriftliche Beantragung vor Beginn des Projekts, bei Projekten nach Ziff. 4.2, der Richlinie incl. Kostenaufstellung; Nach der Durchführung müssen die erforderlichen Nachweise ( Nachweis, dass die Veranstaltung stattgefunden hat; Anzahl der Teilnehmer/-innen) vorgelegt werden.

Fristen

Anträge müssen bis zum 31.10. des laufenden Jahres vorliegen

Erforderliche Unterlagen

ggf. Kostenaufstellung

Kosten

Zuschüsse entweder als
  1. Festbetragszuschuss: 50,00 € für Filmvorführungen; 100,00 € für Informationsveranstaltungen/Vorträge etc.
  2. Projektzuschuss von max. 500,00 € für größere Veranstaltungen/Ausstellungen/Wettbewerbe

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 17.12.2012 freigegeben.