Förderprogramm Holzbau
Ab dem 01.01.2020 bietet die Stadt Freiburg ein Förderprogramm für die Verwendung nachwachsender Rohstoffe im Bausektor an. Anträge können für Neubauten in Holzbauweise ab einer Mindestgröße von vier Wohneinheiten gestellt werden, aber auch für Anbauten und Aufstockungen ab der ersten neu geschaffenen Wohneinheit. Die Höhe des Zuschuss beträgt 1,00 € je Kilogramm langfristig im Gebäude verbauten nachwachsenden, Kohlenstoff speichernden Baustoffs, bzw. 1,20 € mit Regionalbonus.
Forms/Online Services
Responsible authority
Voraussetzungen
Bitte entnehmen Sie die Voraussetzungen dem Dokument "Richtlinie zum Förderprogramm Holzbau der Stadt Freiburg" und dem "Merkblatt Förderprogramm Holzbau"
Verfahrensablauf
Zum Ablauf erhalten Sie weitere Informationen über das Dokument "Merkblatt zum Ablauf".
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Zum Antrag sind die Grundrisse und eine Konstruktionsbeschreibung bzw. Abbundplan mit Stückliste einzureichen.
Außerdem kann eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich sein.
Zur Auszahlung der Fördermittel sind neben dem Verwendungsnachweis die Rechnungen und Lieferscheine der Fachbetriebe einzureichen.
Bitte entnehmen Sie weitere Informationen der Richtlinie und den Formularen.
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 03.02.2020 freigegeben.