Procedure descriptions
de.kdrs.cms.servicebw.services.LeistungenCmsService@4f569737
Ergänzungsschulen im Bereich der Kultusverwaltung - Staatliche Anerkennung und Abnahme von Prüfungen beantragen
Mit der staatlichen Anerkennung darf die Ergänzungsschule nach den Prüfungsvorschriften Prüfungen abhalten und Zeugnisse mit dem Hinweis auf die staatliche Anerkennung erteilen.
Eine Anerkennung gilt in der Regel unbefristet.
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: