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Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid einlegen

Gegen einen Vollstreckungsbescheid können Sie Einspruch einlegen.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: