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Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden

Heiraten gehört zu den schönsten Dingen der Welt. Unser Trauzimmer auch.
Sie haben das HOCH. Wir haben die ZEIT. Hier finden Sie unsere Trautermine.

Sie möchten einen schnellen Überblick zur Eheschließung?
Dann sehen Sie sich unseren Flyer Freiburg zum Heiraten schön! an.

Eine Übersicht zum Ablauf finden Sie unten im Abschnitt "Verfahrensablauf".
Unter "Erforderlichen Unterlagen" erfahren Sie, welche Dokumente Sie vorlegen müssen.

Forms/Online Services

  • Antrag - Eheschließung anmelden

    Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit wir feststellen können, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit).

    Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt derzeit grundsätzlich schriftlich. Nutzen Sie hierfür das Formular "Antrag - Eheschließung anmelden".

    Reichen Sie das Formular elektronisch ein und schicken es per Post an uns oder werfen es in den Briefkasten des Innenstadtrathauses ein. Alle notwendigen Unterlagen, mit Ausnahme der Ausweisdokumente, sind im Original beizulegen.

    Hinweis zur Bezahlung mit Kreditkarte:
    3D-Secure ist für Online-Kartenzahlungen Pflicht.  Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie das 3D-Secure Verfahren bei Ihrer Bank freigeschaltet haben

Voraussetzungen

Die Eheschließenden

  • müssen volljährig sein,
  • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
  • dürfen nicht in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.

Verfahrensablauf

1. Informationen einholen
Informieren Sie sich über die für eine Eheschließung "erforderlichen Unterlagen" (siehe unten).
Sie finden auch Informationen in unserem Flyer Freiburg zum Heiraten schön!.

Sie möchten in Freiburg heiraten, wohnen aber nicht hier? Das Standesamt Ihres Wohnsitzes informiert Sie über die erforderlichen Unterlagen und bereitet den rechtlichen Teil vor. Bei uns geht es in diesem Fall bei Schritt 4 weiter.


2. Dokumente besorgen

Wenn Sie alle erforderlichen Dokumente besorgt haben, geht es für Sie bei Schritt 3 weiter.


3. Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit wir feststellen können, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit).

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt derzeit grundsätzlich schriftlich.

Bitte drucken Sie folgendes Formular aus und schicken Sie es per Post an uns oder werfen es in den Briefkasten des Innenstadtrathauses ein. Alle notwendigen Unterlagen (siehe Schritt 1) sind beizulegen.

Im Formular können Sie auch Ihren Wunschtermin für die standesamtliche Trauung eintragen.

Alle Trautermine finden Sie in unserem Traukalender. Bitte beachten Sie, dass die Eheschließung innerhalb von sechs Monaten nach Feststellung der Ehevoraussetzungen zu erfolgen hat, andernfalls ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.


4. Bestätigung des Trautermins
Wenn alle Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen, informieren wir Sie und Sie erhalten von uns eine Terminbestätigung.


5. Ihre standesamtliche Trauung
Der wichtige Tag ist da. Wir freuen uns auf Sie.

Fristen

Sie können die Eheschließung frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin anmelden.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • bei Geburt im Inland:
    beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil
    (beim Standesamt am Geburtsort beantragen - Wenn Ihr Geburtsort Freiburg ist, nicht erforderlich)
  • bei Geburt im Ausland:
    Wir empfehlen eine Anfrage an uns zu den erforderlichen Unterlagen
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde: Sie darf nicht älter als vier Wochen sein.
    Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
    Wenn Sie in Freiburg gemeldet sind, ruft das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ab.
    Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht.
  • Bei gemeinsamen Kindern benötigen Sie die jeweilige Geburtsurkunde.

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde.

Hinweis: Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
Hinweise werden nur auf Verlangen aufgenommen.

Kosten

  • Prüfung der Ehefähigkeit: EUR 65,00
  • standesamtliche Trauung donnerstags und freitags: 45,00
  • standesamtliche Trauung samstags: EUR 155,00 (Samstage ausschließlich wie im Traukalender aufgeführt)
  • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: EUR 90,00 (samstags 200 €)

Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.

Bearbeitungsdauer

hängt vom Einzelfall ab

Hinweise

Keiner

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 20.06.2023 freigegeben.