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Corona-Überbrückungshilfe des Bundes für den Profisport beantragen

Die „Coronahilfen Profisport 2021“ sind Zuschüsse vom Bund und bieten eine finanzielle Unterstützung für Profisportverein, -unternehmen und verbände auf Bundesebene an.

Die Leistungen dienen der Abmilderung von finanziellen Einbußen bei Ticketeinnahmen und Verlusten, die aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 entstanden sind.
Sie können Zuschüsse im Rahmen der Coronahilfen für den Profisport bekommen, wenn Sie zu einer der folgenden Kategorien gehören:

  • Sportvereine und Unternehmen im professionellen und semiprofessionellen Wettbewerb, die mit wenigstens einer Mannschaft einer 1., 2. oder einer 3. Liga im Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten angehören.
  • Verbände auf Bundesebene, die wenigstens eine Mannschaft im professionellen und semiprofessionellen Wettbewerb im Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten haben oder
  • Verbände auf Bundesebene, die regulär wenigstens einen professionellen oder semiprofessionellen Wettbewerb im Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten ausrichten oder veranstalten.
  • Verbände, die 2021 Meisterschaften ohne Zuschauer (“Geistermeisterschaften”) als Qualifikationswettbewerbe für die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele Tokio 2021 ausrichten, können eine Kompensation für weggefallene Ticketeinnahmen erhalten,
  • Vereine und Unternehmen, die im Auftrag eines Verbandes einen professionellen oder semiprofessionellen Wettbewerb im Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten ausrichten oder veranstalten, können eine Kompensation für weggefallene Ticketeinnahmen erhalten.

Des Weiteren müssen Sie, um eine Unterstützung erhalten zu können:

  • Ihren Betrieb von einer inländischen Spielstätte oder
    • von einem inländischen Sitz der Vereins-, Unternehmens- oder Verbandsführung aus betreiben

und

  • bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sein und
  • dürfen den Vereins- beziehungsweise Geschäftsbetrieb nicht eingestellt haben.

Als Sportverein oder Unternehmen sind Sie für Ihre Mannschaften der 1. und 2. Fußballbundesliga der Männer nicht antragsberechtigt.

Anträge können Sie ausschließlich durch eine/n von Ihnen Bevollmächtigten eingereicht werden, wie beispielsweise:

  • Steuerberater/Steuerberaterin,
  • Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferin,
  • Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder
  • vereidigten Buchprüfer/vereidigte Buchprüferin.

Sie müssen die Zuschüsse nicht zurückzahlen.

Den Antrag auf Coronahilfen für Profisport muss die/der von Ihnen Bevollmächtigte über ein zur Verfügung gestelltes elektronisches Verfahren (Online-Portal) stellen.
 

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: