Procedure descriptions
Begehungsschein (Entgeltliche Jagderlaubnis) beantragen
Forms/Online Services
Das Städtische Forstamt Freiburg vergibt in jedem Jagdjahr (jeweils 01. April bis 31. März) entgeltliche Jagderlaubnisscheine zur Jagdausübung in der Regiejagd (durch die Stadt selbst bejagte Flächen) der Stadt Freiburg.
Die Vertragsnehmerin / der Vertragsnehmer ist nicht Jagdausübungsberechtigter im Sinne des BJagdG und des LJagdG. Befugnisse und Pflichten der / des Jagdausübungsberechtigten - insbesondere im Bereich Jagdschutz sowie das Recht auf Erteilung von Jagderlaubnissen - werden ausdrücklich nicht übertragen.
Die Vertragsgeberin, die Stadt Freiburg, vertreten durch das städtische Forstamt, behält sich zur Erfüllung seiner aus dem Jagdausübungsrecht resultierenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen sämtliche gesetzliche Befugnisse und Weisungsmöglichkeiten vor. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit, im Sinne der Hege und Abschusserfüllung gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen durch Dritte vornehmen zu lassen.
Responsible authority
Voraussetzungen
- Gültiger deutscher Jagdschein seit drei aufeinanderfolgenden Jahren (Ausnahmeregelung Jungjäger/Jungjägerinnen mit erstem Jagdschein). Die Jagderlaubnis/ der Begehungsschein verliert seine Gültigkeit sobald der Jagdschein der Inhaberin/ des Inhabers ungültig wird.
- Aktive Beteiligung der Mitjäger/Innen, Pirschbezirksinhaber/Innen in einem Umfang von 10 Arbeitsstunden/ Jagdjahr zur Erhaltung der gesamten Waldfunktionen.
Verfahrensablauf
Einreichung eines Online-Antrages bis zum 28. Februar des jeweiligen Jagdjahres (jeweils 01. April bis 31. März) beim Forstamt Freiburg/ Kreisjagdamt Freiburg.
Fristen
Der Begehungsschein ist für ein Jahr gültig. Ein erteilter Begehungsschein verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr sofern er nicht durch die Vertragsnehmerin/ den Vertragsnehmer oder die Vertragsgeberin spätestens zum 01. März des ablaufenden Jagdjahres schriftlich gekündigt wird.
Erforderliche Unterlagen
Gültiger deutscher Jagdschein seit drei aufeinander folgenden Jahren gelöst (Ausnahmeregelung Jungjäger/Innen mit erstem Jagdschein).
Kosten
Entgeltliche Jagderlaubnis/ Begehungsschein für einen Pirschbezirk - ganzjährig, zur Jagd auf: Rehwild (Bock u. weibliches Wild), Schwarzwild (in Abhängigkeit vom jeweiligen Forstrevier), Raubwild.
Grundgebühr (zweiteilig) max. 400,- Euro.
Zu Beginn der Jagdsaison: 300,- Euro.
Am Ende des Jagdjahres: 100,- Euro (falls kein weibliches Rehwild auf der Einzeljagd erlegt wurde)
Vertiefende Informationen
Hinweis:
Ein solcher Begehungsschein verpflichtet zur aktiven Beteiligung der Mitjäger/Innen, Pirschbezirksinhaber/Innen in einem Umfang von 10 Arbeitsstunden/ Jagdjahr zur Erhaltung der gesamten Waldfunktionen.
Hierzu werden zu Beginn des Jagdjahres für jedes Forstrevier mögliche Termine und Einsatzmöglichkeiten bekannt gegeben, in denen diese Arbeitsstunden erbracht werden können (Rücksprache mit dem zuständigen Forstrevierleiter).
Vorgesehen sind hierfür z.B. Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an Biotopen, Jagd- und Erholungseinrichtungen einzeln oder in Gemeinschaftsaktionen oder auch Treibereinsätze bei Gesellschaftsjagden oder die Mithilfe bei Landschaftspflegeeinsätzen. Die Vergabe eines Begehungsscheines setzt die Bereitschaft zur Mitwirkung an oben beschriebenen Arbeitseinsätzen voraus. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden am Ende des Jagdjahres mit 15 Euro je Stunde dem Begehungsscheininhaber in Rechnung gestellt.
Ein erteilter Begehungsschein verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr sofern er nicht durch die Vertragsnehmerin/ den Vertragsnehmer oder die Vertragsgeberin spätestens zum 01. März des ablaufenden Jagdjahres schriftlich gekündigt wird.Bei Rehböcken entfällt die Trophäengebühr ab sofort ersatzlos. Die Pflicht zur Vorlage der Gehörne beim städtischen Forstamt nach Aufforderung durch den zuständigen Forstrevierleiter bleibt hiervon jedoch unberührt.
Zur jährlichen Hegeschau der Kreisjägervereinigung Freiburg e. V. sind die Gehörne bis zum 31. März des jeweiligen Jagdjahres dem städtischen Forstamt zur Verfügung zu stellen. Sie sollten ordentlich präpariert, nicht auf Brettchen verschraubt und mit dazugehöriger Unterkieferleiste versehen sein, da sonst eine Vermessung und Bewertung nicht möglich ist. Die Rückgabe erfolgt nach der Hegeschau ebenfalls über die städtischen Forstreviere. Mit dem Begehungsschein ist die Einladung zu einer Drückjagd des städtischen Forstamtes verbunden. Auf den Drückjagden erlegtes weibliches Rehwild wirkt sich jedoch nicht befreiend auf die 2. Teilzahlung der Grundgebühr aus.
Rechtsgrundlage
- § 25 JWMG in Verbindung mit §§ 11, 12, 13 BJagdG
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 29.10.2020 freigegeben.