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Ausnahmegenehmigung zum Parken für Pflegedienste und Hebammen
Forms/Online Services
Ausnahmegenehmigung zum Parken für Pflegedienste und Hebammen
Responsible authority
Voraussetzungen
Pflegedienst oder Hebamme.
Verfahrensablauf
Der Antrag wird über das oben verlinkte Online-Formular gestellt.
Fristen
Wird für max. 3 Jahre ausgestellt.
Der Antrag muss mind. 2 Wochen im Voraus bei der Verkehrsbehörde gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Pflegedienste benötigen keine Unterlagen.
Bei Hebammen wird die Ernennungsurkunde benötigt.
Kosten
Verwaltungsgebühren nach der GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr):
- 1 Jahr 75 Euro
- 2 Jahre 130 Euro
- 3 Jahre 185 Euro
Hinweise
Tipp:
Bei Antragstellung gleich die erforderlichen Unterlagen beifügen.
Vertiefende Informationen
Der gewünschte Gültigkeitszeitraum (1, 2 oder 3 Jahre), das KfZ.-Kennzeichen und die Einsatzgebiete im Stadtgebiet Freiburg sind anzugeben.
Rechtsgrundlage
§ 46 Straßenverkehrsordnung
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 01.09.2020 freigegeben.


