Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
Staatsangehörige der Schweiz, die nach Deutschland ziehen, müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten sie zum Nachweis des Aufenthaltsrechts eine Aufenthaltserlaubnis.
Wichtige Hinweise:
Staatsangehörige der Schweiz, die nicht nach Deutschland ziehen und im Bundesgebiet länger als 3 Monate einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, benötigen eine sog. Grenzgängerkarte.
Zeigen Sie Ihren Aufenthalt nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Forms/Online Services
Responsible authority
Voraussetzungen
- Sie besitzen die Schweizer Staatsangehörigkeit oder
- Sie sind mit einer oder einem Schweizer Staatsangehörigen verheiratet oder in aufsteigender oder in absteigender Linie verwandt.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren Aufenthalt innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Einreise nach Deutschland anzeigen. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name (auch mögliche frühere Namen)
- Vornamen
- Geburtsdatum und -ort
- Ihre Adresse in Deutschland und ehemalige Anschriften
- ehemalige und jetzige Staatsangehörigkeiten
- Zweck, Beginn und Dauer des Aufenthalts
- wenn Sie Ihr Aufenthaltsrecht von einer anderen Person ableiten, mit der Sie verheiratet oder verwandt sind: Angaben zu dieser Beziehung
Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie die Voraussetzungen für das Freizügigkeitsrecht erfüllen. Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Sie können wählen, ob Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen oder in der bisherigen Form auf einem Formular erhalten wollen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Nachweis über Ihr Einkommen oder sonstiger Nachweis, dass Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind
- ggf. eine Ausbildungs- oder Studienbescheinigung
Wenn Sie Ihr Aufenthaltsrecht auf ein bestimmtes Verhältnis zu einer bestimmten Person begründen:
- Nachweis des Ehe- beziehungsweise Verwandtschaftsverhältnisses
Kosten
- Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in Form einer Scheckkarte: EUR 28,80
- für unter 24-Jährige: EUR 22,80
- Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf einem Vordruckmuster: EUR 8,00
Vertiefende Informationen
Nähere Informationen zum Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 26.10.2020 freigegeben.